16. Jahrhundert

Im Zuge der Reformation verlor das Bistum Cammin seine kirchenleitenden Funktionen und das weltliche Herrschaftsgebiet der Camminer Bischöfe, das Hochstift Cammin, kam 1556 durch die Wahl des 14-jährigen Herzogs Friedrich in den Besitz des Greifenhauses, bei dem es bis zum Tod des letzten Herzogs, Bogislaw XIV., verblieb.

Während die Lage der Bauern seit dem 15. Jahrhundert in den meisten deutschen Ländern weit schlimmer wurde, als sie im Mittelalter gewesen, stellte Friedrich Engels (1820-1895) fest, dass die Abgabenleistungen der deutschen Bauern an die Grundherren in Pommern relativ gering geblieben waren. Die Lage der Bauern sei hier besser gewesen als in anderen Gebieten Deutschlands. Deshalb blieben sie ruhig als 1525 die Bauernkriege ausbrachen. Allerdings drohten ihnen bei einem Verstoß gegen die Auflagen harte Strafen.

Um 1560 setzte eine besonders kalte Phase der sogenannten Kleinen Eiszeit ein, die noch während des gesamten 17. Jahrhunderts andauerte und mit Missernten, Teuerung, Unterernährung, Seuchen sowie Todesfällen bei Menschen und Tieren verbunden war. Der Winter 1564/65 galt damals als der kälteste seit Menschengedenken.

Erklärungsversuche mündeten in der Annahme von Gottesstrafen und in Schuldzuweisungen an Hexen. In der Folge kam es zu Hexenverfolgungen, in denen tausende Frauen und Männer gehenkt oder verbrannt wurden, wobei die Todesurteile meistens nicht von der kirchlichen Inquisition oder weltlichen Gerichten gesprochen wurden, sondern von weltlichen, lokalen Gerichten und damit illegal waren.

Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland Hexenverfolgungen

  • Fruchtbares und wohlfeiles Jahr.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 340

  • Bogislaw X. beauftragte 1517 Dr. Johannes Bugenhagen mit dem Verfassen einer Landesgeschichte, der Pomerania, die 1518 erschien.

  • Anfang der Reformation in Pommern mit einer Predigt nach Luthers Lehre des Mönchen Johann Knipstrovius in der Stadt Pyrig.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seiten 159, 340

  • 1519 wurde der dem Herzog Bogislaw X treu ergebene Erasmus von Manteuffel zum Koadjutor bestellt (seit 1522 Bischof, † 1544).

    Bischof Martin I. Karith erreichte die Aufnahme des Hochstifts in die Reichsmatrikel. Dies war verbunden mit einem Beitrag für die Romzugshülfe in Truppen zu Roß und zu Fuß und für Unterhaltung des Regiments und des Kammergerichts in Geld und zwar 9 Truppen zu Ross, 42 Fußtruppen und 60 Gulden.

    Nachdem Bischof Carith 1521 verstorben war, trat Erasmus von Manteuffel 1522 dessen Nachfolge an.

  • Das 1478 von Herzog Bogislaw X zu einem Land vereinte Pommern wurde am 17.10.1532 (= montags nach Galli) wieder aufgeteilt – in das Herzogtum Wolgast: Philipp I. (* 14. Juli 1515 in Stettin; † 14. Februar 1560 in Wolgast) und das Herzogtum Stettin: Barnim XI., der Ältere, der Fromme (* 2. Dezember 1501; † 2. November 1573 in Stettin).

    Das Bistum Cammin teilten sich die Herzöge Barnim IX. und Philipp I.

    BKGE

    Barnim IX. (* 2. Dezember 1501; † 2. November 1573 in Stettin) war Herzog von Pommern-Stettin
    Philipp I. (* 14. Juli 1515 in Stettin; † 14. Februar 1560 in Wolgast) war Herzog von Pommern-Wolgast

    Die Teilung Pommerns in die Herzogtümer Wolgast und Stettin sowie das Hochstift Cammin zeigt die folgende Karte, die den Zeitraum von 1478 bis 1637 abdeckt:

  • 1534 beschloss der Landtag zu Treptow auf Veranlassung der pommerschen Herzöge Barnim IX. und Philipp I. unter maßgeblichem Einfluss des pommerschen Pfarrers Johannes Bugenhagen die Einführung der lutherischen Lehre in Pommern. Der aus Treptow an der Rega stammende Bugenhagen wurde als Doctor Pomeranus neben Luther und Melanchthon einer der bekanntesten Reformatoren.

    Auf dem Landtage zu Treptow war auch beschlossen worden, die Klöster Pommerns aufzulösen und die reichen Klostergüter in herzogliche Kammergüter (Domänen) zu verwandeln.

    Familie von Kleist Muttrin-Damensche Linie, S. 13
    Google Books Landtag zu Treptow, 1534

    Mit der Reformation wurde am pommerschen Hof die hochdeutsche Sprache eingeführt.

    Katarina Berger Erzählungen und Erzählstoffe in Pommern 1840 bis 1938

  • Philipp I. …

    … wurde am 2. Juli 1540 von dem Kaiser Karl V. zu Regensburg mit Pommern belehnt. Auf Ansuchen des Herzogs hob selbiger Kaiser den 15. Juli 1541 die Privilegien der Städte. Lehngüter ankaufen zu dürfen, auf.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 32

  • Die Heuschrecken verursachen großen Schaden.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 340

  • Nach dem Tod des letzten vorreformatorischen Bischofs Erasmus von Manteuffel-Arnhausen im Jahre 1544 kam es zwischen den Herzögen zum Streit um die Neubesetzung der Bischofsstelle. Schließlich einigten sie sich auf Johannes Bugenhagen, der zunächst hohe Forderungen stellte, schließlich aber absagte, obwohl er bereits gewählt worden war.

  • Am 4. Mai 1545 wurde der Stettiner Kanzler Bartholomäus Suawe erster evangelischer Bischof unter der Hoheit der pommerschen Herzöge. Am 1. August 1549 legte er sein Amt nieder.

  • Gesegnete Erndte.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 340

  • Nach dem Rücktritt Suawes wurde Martin Weiher (auch: Martin von Weiher, * 1512, † 1556), ein lutherischer Theologe, 1549 zum neuen Bischof gewählt. Martin Weiher ließ sich sein Bischofsamt von Papst Julius II. bestätigen. Weiher betonte immer wieder die Gültigkeit der von Johannes Bugenhagen verfassten und auf dem Landtag zu Treptow 1534 verabschiedeten Pommerschen Kirchenordnung.

  • 1556 wurde der 14-jährige Herzog Johann Friedrich (* 27. August 1542 in Wolgast; † 9. Februar 1600 ebenda) zum Bischof gewählt und trat sein Amt 1557 an, damit war er der erste weltliche Bischof von Cammin und das Stift praktisch eine Sekundogenitur der Herzöge von Pommern.

    Johann Friedrich gehörte zu den bedeutendsten Herzögen des Greifengeschlechtes.

    Unter Herzog Johann Friedrich führten die Vogte oder Hauptleute den Namen Amtshauptmann. Sie verwalteten die Güter und Einnahmen der Domänen und sprachen den Untertanen Recht.

     

    Das Bistum Cammin übernahm die Regelungen des Landtags zu Treptow, nämlich die Einführung der lutherischen Lehre und die Aufhebung der Klöster sowie die Umwandlung der Klostergüter in herzogliche Kammergüter (Domänen).

    Ganz Pommern war nun ein lutherisches Land im Deutschen Reich.

    Zeitgleich mit der Auflösung der Klöster und der Umwandlung der Klostergüter in herzogliche Kammergüter unter Ernst Ludwig, Herzog von Pommern-Wolgast, begann auf Rügen das Bauernlegen, indem er Bauernhöfe aufkaufte und mit den Kammergütern zu größeren Besitzungen zusammenlegte. Daneben vermehrte er die Dienste der Bauern, sodass diese von den ihnen verbliebenen Böden keine ausreichenden Erträge erzielen konnten und verarmten.

    Diese Praxis wurde Gesetz durch die Erweiterte und erklärte Bauern- und Schäferordnung vom 16. Mai 1616, erlassen von Philipp II., Herzog von Pommern-Stettin.

    Das Legen der Bauerngüter hatte in der Regel den Zweck, das Einkommen der Gutsbesitzer durch unmittelbare Bewirtschaftung der meist nur geringen Ertrag abwerfenden ländlichen Besitzungen zu erhöhen. Etliche Historiker sehen die Notwendigleit zur Einkommesverbesserung darin, dass auf die adeligen Lehnsnehmer höhere Belastungen zukamen, weil mit der Reformation der Eintritt der adligen Töchter und Söhne in die Klöster und kirchlichen Stiftungen aufhörte und in den verhältnismäßig friedlichen Zeiten des 16. Jahrhunderts die Zahl der Kinder in den einzelnen Familien stark gewachsen war.

    In diesem Zusammenhang ist auch der Bankrott des Bankhauses Loitze im Jahre 1572 zu sehen, der weite Teile des pommerschen Adels in finanzielle Notlagen brachte.

    Von manchen Berichterstattern wird auch das Sinken der Preise für Edelmetalle wegen der Einfuhr großer Mengen von Silber und Gold aus Amerika und dem davon ausgelösten Steigen der Preise für Lebensmittel mit dem Bauernlegen in Verbindung gebracht.

  • Eine Visitationskommission in Stettin leitete das systematische Bauernlegen ein, das erst durch das Gesetz vom 16. Mai 1616 legitimiert wurde.

    Edition Pommern 16. Jahrhundert

    Vielleicht waren insbesondere die kalten Winter ein Anlass, um mit dem Zusammenfassen von Höfen die Bestellung der Felder und damit die Ernährung der Bevölkerung zu sichern. Denn die herzogliche Verwaltung und deren adelige Lehnsnehmer vollzogen das Bauernlegen in derselben Weise und zunächst normabweichend. Das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung erforderte jedoch ein Regelwerk, dieses wurde mit der Bauern- und Schäferordnung vom 16. Mai 1616 geschaffen.

  • Erste gedruckte Schrift in Stettin.
    Die Übrigen in Pommern gedruckten ältesten Schiften sind:
    zu Greifswald 1581, Barth 1584, Strasund 1629

    Christian Friedrich Wutstrack, Seiten 98, 340

  • Die Pest grassirt in Pommern

    Vom August 1564 bis Neujahr starben in Stettin 2.500 Menschen an der Pest. 1564 starben in Stolpe 1.000 Menschen und 1565 in Anklam beinahe 2.000 Menschen an der Pest.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seiten 88, 118, 247, 340

  • Das Bistum Kammin war 1566 eine Sekundogenitur der pommerschen Herzöge aus dem evangelischen Greifenhaus, was allerdings einer weiteren Landesteilung gleichkam.

    Auf dem Landtage zu Treptow wurde eine ordentliche, allgemein in ganz Pommern geltende Hofgerichtsordnung beschlossen.

    Ernst Moritz Arndt

  • Kalter Winter

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 340

  • Im Erbvertrag von Jasenitz wurde 1569 vereinbart, dass der jüngste Bruder Johann Friedrichs, Kasimir VI. [IX.] (* 22. März 1557; † 10. Mai 1605) das Bistum übernehmen sollte. Dieser wurde 1574 im Alter von 17 Jahren durch Johann Friedrich als neuer Bischof bestätigt. Kasimir VI. regierte bis 1602 das Bistum.

    Die Zählung als Kasimir VI. ergibt sich, wenn man nur die Angehörigen des Greifenhauses zählt, die das Mannesalter erreicht haben. Zählt man hingegen auch die als Kind Verstorbenen mit, so ergibt sich die Zählung als Kasimir IX., die in der älteren Literatur üblich war.

     
  • Im Zuge einer zweiten Kolonisation siedelten Kokenbeckers nach Porst, Sassenburg, Neustettin, Sparsee, Hasenfier, Kasimirshof, Drensch und Bischofthum.

    Emil Gohrbrandt

    Diese Kolonisten stellten in Bischofthum eine zweite Sippe Kokenbeckers, die mit der ersten nicht verwandt war. So sind einige Ehen gleichnamiger Partner zu erklären.

  • Die Pest grassirt in Pommern.
    Bei der Pest im J. 1577 verließen die Studirenden das hiesige [das Stettiner, GK] Pädogogium und das Hofgericht wurde auf einige Zeit nach Pyritz verlegt.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seiten 88, 96, 150, 340

  • Große Theurung und Hungersnoth. Darauf folgt eine außerordentlich gesegnete Erndte:

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 341

  • Heißer Sommer.
    Die Pest grassirt in Pommern.

    In Stolpe starben über 900 Menschen an der Pest

    Christian Friedrich Wutstrack, Seiten 241, 341

  • Die Pest grassirt in Pommern.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seiten 88, 341

  • Kalter Winter u. im Frühjahr große Überschwemmungen.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 341