Die Gemarkung

Messtischblatt von 1939

Eine Gemarkung bezeichnet einen Grundstücksverband mit gesellschaftsgeschichtlich bedeutenden, historisch gewachsenen Zusammenhängen. Eine solche Gemarkung trägt meistens den Namen der auf ihr befindlichen Siedlung, die aus mehreren Wohnplätzen bestehen kann. Heute ist die Gemarkung Bischofthum Teil eines größeren Gemeindegebietes, nämlich dem von Biały Bór (Baldenburg).

Die Gemarkung Bischofthum lag im südlichen Teil des Landes Bublitz, und war, wie es der Name ausdrückt, Eigentum des Bischofs von Cammin. In dieser Funktion belehnte Friedrich von Eickstedt (1329-1343) die Brüder Paul und Vicko Bartuszewitz mit einem Teil des Landes. Das Lehen wurde mit dem Ziel erteilt, die Besiedlung des fast menschenleeren Landes zu verdichten.

Dieser Teil des Landes Bublitz, auf dem die Gemarkung Bischofthum entstehen sollte, grenzte lange Zeit an das Ausland, nämlich an das seit dem 12. Jahrhundert unter polnischer Lehns- und Oberhoheit stehende Pommerellen, das von 1309 bis 1466 vom Deutschritterorden beherrscht wurde. Ab 1466 bis zum Jahr 1772 war Polen der Nachbar. Mit der südwestlichen, sehr unregelmäßigen Grenze berührte Bischofthum die Gebiete von Kasimirshof und Stepen, Gemeinden desselben Staates. In Kasimirshof stand eine Burg, die vor dem Auftauchen des Deutschritterordens Teil der Landwehr gegen das benachbarte Pommerellen gewesen sein könnte.

Weite Flächen in der Gemarkung von Bischofthum waren in früher Zeit Sumpfgebiete und Bruchwälder, insbesondere am Wittfelder Fließ, an der Küddow und am Dorfsee, und landwirtschaftlich nicht nutzbar. Bodenschätze waren nicht bekannt, nur Torfgewinnung war an einigen Plätzen möglich und wird heute nördlich des ehemaligen Hofes von Karl Lünser maschinell betrieben. Im Bachbett des Wittfelder Fließes wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Kalk gefunden und abgebaut, sodass an dieser Stelle mehrere kleine Seen entstanden.