Grundbesitzer

Das Kapitel Grundbesitzer ist ein Versuch, die Anzahl und Namen der Bischofthumer Eigentümer anhand der Grundakten und der Angaben von Zeitzeugen zu ermitteln.

Dabei ist zu bedenken, dass in den meisten Dokumenten der Grundakten ausschließlich die Grundbesitzer genannt werden. Angehörige und Mitbewohner sind, wenn überhaupt, nur aus Erbschaftsdokumenten zu ermitteln. Mägde und Knechte wurden sowieso nicht erfasst. Die namentlich erwähnten Grundstücksbesitzer sind nachstehend tabellarisch zusammengestellt.

Verschiedentlich tauchen einzelne Einwohner ohne Zuordnung zu einem Hof oder einer Familie auf. Diese Personen und alle derzeit (2015) bekannten Einwohner sind im Buch Gesellschaft in Bischofthum aufgelistet, in dem auch eine detaillierte Untersuchung zu den Bischofthumer Familiennamen enthalten ist.

In der Ausführlichen Beschreibung des gegenwärtigen Zustands des Königl. Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern für 1784 sind folgende Einwohner von Bischofthum ohne Namensnennung aufgezählt: 1 Freischulze, 15 Bauern, 2 Halbbauern, 3 Büdner, 1 Schmied, 1 Schulmeister.

Brüggemann

Daraus ist zu schließen, dass 1784 in Bischofthum 23 Familien lebten. Für das Jahr 1945 benannten Zeitzeugen 36 bewohnte Häuser und den jeweiligen Haltsvorstand. Untermieter, Mägde und Knechte wurden nicht erwähnt.

In Bischofthum bzw. auf dem pommerschen Land war es üblich, die Grundbesitzer in vier Klassen einzuteilen:

Bauern
Vollbauern, Dreiviertelbauern und Halbbauern betrieben erwerbsmäßig Ackerbau- und Viehzucht, sie besaßen Acker auf der Flur und waren spannfähig; Vollbauern hatten etwa 8 Pferde, Dreiviertelbauern und Halbbauern 4 bzw. 2 Pferde.
Kossäten
hauptberufliche Ackerbauern mit einigen Morgen Land, dessen Bestellung jedoch nicht die Haltung eines vollen Pferdegespanns notwendig machte. Kossäten wurden in Bischofthum nicht festgestellt.
Kätner
Handwerker mit Haus und Garten und ein wenig Ackerland auf der Wurth, nicht aber auf der Flur, das nebenberuflich meist mit dem Spaten bestellt wurde. In den ausgewerteten Dokumenten wurde nur ein Kätner erwähnt: am 14.07.1837 reichte der Kathenmann Johann Gottlieb Kuchenbecker in Köslin eine Beschwerde ein.
Büdner
Dorfbewohner, die nur über Haus und Garten verfügten. Es gab in Bischofthum Büdner, die selbständig waren und ein Nutzungsrecht an der Allmende hatten und solche, die einem Hof zuzurechnen waren.