Ihre Dorfschulzen, Gemeindevorsteher

In der Hierarchie über den Dorfbewohnern stand der Frei- und Lehnschulze, ein Schultheiß (auch Schulze), der ein mit seinem Amt verbundenes und vererbliches Lehngut, meist den größten Bauernhof im Ort, innehatte – den Schulzenhof. Amt und Hof waren unteilbar miteinander verbunden und wurden vom Grundherrn gemeinsam verliehen.

U.a. in der preußischen Dorf-Ordnung von 1751 und in den Lehnbriefen waren die Aufgaben des Dorfschulzen beschrieben, er sollte:

  • die vom Amte verlangten Scharwerks-Dienste ankündigen und die Bauern zur Leistung anhalten
  • die Viehställe auf ausreichende Größe und geeignete Bauausführung prüfen und die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen einfordern
  • bei Kontrollgängen auf ausreichende und richtige Fütterung und Tränkung des Viehs achten
  • frei umherlaufendes Vieh pfänden und erst gegen eine Strafgebühr herausgeben
  • die üblen Wirte anzeigen
  • die Wieder-Besetzung der wüsten Höfe befördern
  • auch hiernächst fleißige Aufsicht auf die Grenzen und des Amts Gerechtigkeit des Ortes haben, damit dem Amte desfals kein Einderung und Schaden geschehe
  • das Hölzchen, der Lindwerder genannt, gegen Raubbau schützen
  • im Dorfe Gericht und Gerechtigkeit, wie getreuhlich und es der Weltliche vermag, halten und verüben
  • Spanndienste für die Beamten bei deren Inspektionsreisen leisten. Spanndienste fielen mindestens zweimal im Jahr an, wenn die Beamten ihre Inspektionsreisen durchführten.
Jährlich zweimal fand eine Bereisung der Amtsdörfer statt, bei der nachgeprüft wurde, ob die Bauern ihren Verpflichtungen nachgekommen waren und ihre Wirtschaft ordnungsmäßig geführt wurde. Die Feuerstellen wurden im Winter monatlich durch die Schulzen besichtigt.

Emil Goehrtz

Schulzengeige

Die Utensilien des Dorfschulzen ließen sich nicht mehr eindeutig ermitteln. Ziemlich sicher ist, dass eine Art Türschild zur Kennzeichnung des Amtes gab. Daneben wohl ein Anschlagbrett, die Schulzengeige, und ein Siegel sowie einen Hammer. Auf der Schulzengeige wurden Mitteilungen und Rundbriefe (Currenden) befestigt und in Umlauf gebracht.

 

Das Anschlagbrett hat eine geigenförmige Gestalt und einen kurzen Stiel. Dieser war abgebrochen und wurde später wieder angenagelt. Es gehörte seit dem späten Mittelalter zu den Utensilien und Insignien der unteren Gerichtsbarkeit in den Dorfgemeinden. Der Amtsinhaber, also der Dorfschulze, in anderen Gegenden auch Schultheiß genannt, benutzte das Anschlagbrett zum Veröffentlichen von Vergehen oder Schulden in der Dorfgemeinschaft. Diese Aushänge wurden mit Siegellack und dem Siegel des Schulzes/Schultheißes an dem Brett so lange befestigt, bis die Schuld getilgt oder die Strafe erloschen war. Reste von rotem Siegel - Lack haben sich auf dem Anschlagbrett erhalten. Die geigenähnliche Gestalt spiegelt sich noch heute im volksmundlichen Begriff etwas vergeigen wieder. Bei Zusammenkünften der Dorfgemeinde wurde in Verhandlungen auch ein Hammer zum Achtung gebietenden Klopfen vom Schulzen verwendet, ähnlich dem heute noch üblichen Hammer des Richters. Dabei wurde zur Bekräftigung auf das Anschlagbrett geklopft. Der zu dem Anschlagbrett gehörige Hammer ist unter der Inv.-Nr. DD98/714DA-2 erfasst und stammt wie dieses aus der Mark Brandenburg. Die Datierung ist mit 18. Jahrhundert im Altinventarverzeichnis angegeben. Der genaue Herkunftsort ist nicht mehr leserlich.

Material/Technik = Holz, handgefertigt, gesägt
Maße = H: 50 cm, B: 17 cm, T: 50 cm

museum-digital:berlin

Liste der Dorfschulzen und Gemeindevorsteher

  • Thomas Glashagen

    war vor seinem Sohn Jacob Glashagen unter Amts Hauptmann Nicolas Heidebrecher Frey-Schulze in Bischofthum.

  • Jacob Glashagen

    wurde am 13.11.1623 von dem vom Durchlauchtigen, Hochgebohrenen und Hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn Casimiro, Herzogen zu Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, Fürsten zu Cammin, Grafen zu Gutzkow, und Herrn der Lande Lauenburg und Bütow eingesetzten Hauptmann auf Bublitz, Antonius Bonin, als Frey-Schulze ernannt und 1624 von Bogislaw XIV., 1623 bis 1637 Herzog von Pommern und Bischof zu Cammin, bestätigt.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1623+11+13_Lehnbrief
    Amtsgericht Bublitz I/75_1624+10+05_Lehnbrief

  • David Kockenbecker

    Der Frey Schulze zu Bischofthumb Jacob Glashagen war ohne männlichen Erben verstorben, die solchen Schulzen-Hof wieder bewohnen konten. So wurde nach Prüfung und nachdem er die Witwe gereiratet hatte David Kockenbecker vom Hauptmann im Amt Bublitz zum neuen Freischulzen ernannt und der Freischulzenhof verliehen.

    Der Amtshauptmann war Georg Otto von Bonin (* 10. August 1613, † 19. August 1670 in Rügenwalde in Hinterpommern). Der Landesherr war der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (* 16. Februar 1620 in Cölln an der Spree; † 9. Mai 1688 in Potsdam).

    Friedrich III. Kurfürsten von Brandenburg bestätigte den von Georg Otto von Bonin für David Kockenbecker ausgestellten Lehnbrief am 28.09.1699.

    Unterzeichner der Urkunde waren der Kanzler Lorenz Georg von Krockow und der Regierungsrat und Lehn-Sekretär Balthasar von Schröder.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1699+09+28_Lehnbrief

    Am 06.07.1713 bestätigte Friedrich Wilhelm I., König in Preußen, der Soldatenkönig (* 14. August 1688 in Berlin; † 31. Mai 1740 in Potsdam), die Verleihung des Schulzenamtes durch Herzog Ernst Bogislaw von Croÿ an David Kockenbecker und dessen Belehnung mit dem Schulzenhof und stützte sich dabei auf den Bericht des Amtshauptmanns zu Bublitz, Christoph Ulrich von Bonin.

    Die Urkunde war ausgestellt von Kanzler Lorenz Christoph von Somnitz und Regierungsrat und dem bereits oben genannten Lehn-Sekretär Balthasar von Schröder.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1713+07+06_Lehnbrief

  • David Kockenbecker

    Der Hauptmann und die Beamten im Königlichen Amte Bublitz bestätigen am 10.08.1716, dass David Kockenbecker nach dem Tode seines Vaters David Kockenbecker als Schulze in Bischofthum tätig ist.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1716+08+10

    Der Landesherr war zu diesem Zeitpunkt der bereits oben genannte Soldatenkönig, der Amtshauptmann war vermutlich Gert (Gerhard oder Gerd) Wedig von Glasenapp (* 4. Februar 1688, † 2. November 1726 und zu Gramenz beigesetzt).

  • David Kockenbecker

    Am 02.03.1768 einigten sich die Brüder David und Jochem Friedrich wegen des Schulzen Hofes. Am 11. May 1770 bestätigte das Königl. Preußisch Pommersche Amts Gericht zu Bublitz diese Vereinbarung und dokumentiert gleichzeitig, dass der Frey-Schulze David Kuchenbecker, Lassitter zu Bischofthum, vor acht Jahren, also 1762, verstorben sei und dessen Sohn David Kuchenbecker nun der amtierende Freischulze ist. Dieser David Kuchenbecker verstarb bereits um 1777 und hinterließ vier unmündige Kinder.

    In der Erbauseinandersetzung von 1768 wurde der Familienname Kockenbecker geschrieben, im Lehnbrief Kuchenbecker. Der Lehnbrief wurde ausgestellt vom Königl. Preußisch Pommerschen Amts Gericht Bublitz.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1768+03+02
    Amtsgericht Bublitz I/75_1770+05+11_Lehnbrief

  • Nach dem Tod des David Kockenbecker um das Jahr 1777 blieb das Amt bis zur Großjährigkeit seines Sohnes Michael Erdmann Kuchenbecker unbesetzt.

  • Michael Erdmann Kuchenbecker

    Am 27.03.1794 unterzeichnete Lehn-Schultze Michael Erdmann Kockenbecker den Entwurf der Erbverschreibung für den Schultzen-Hof zu Bischofthum, ausgestellt und vollzogen am 12.08.1798 vom Königl. Preußisch Pommerschen Amt Bublitz, sowie genehmigt von Einer Königl. Hochpreuß. Krieges und Domänen Cammer.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1794+03+27
    Amtsgericht Bublitz I/75_1798+03+12

    Der Landesherr war ab 1786 Friedrich Wilhelm II., König von Preußen (* 25. September 1744 in Berlin; † 16. November 1797 in Potsdam).

    Preußen Friedrich Wilhelm II.

  • Johann Christian Lemke

    Am 1. Oktober 1813 erwarb Johann Christian Lemke, Oeconomie Inspektor Johann Christian Lemke aus Borntin, den Frei- und Lehnschulzenhof zu Bischofthum von Michael Erdmann Kuchenbecker, der das Amt des Schulzen in Sassenburg übernommen hatte.

    Die Urkunde war ausgestellt von den Beamten Messerschmidt und Blankenfeld des Königl. Preußisch Pommerschen Justiz Amt Bublitz.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1813+10+01

    Der Landesherr war seit 1797 Friedrich Wilhelm III., König von Preußen (* 3. August 1770 in Potsdam; † 7. Juni 1840 in Berlin).

    Preußen Friedrich Wilhelm III.

  • Carl Dorow

    Am 13.09.1831 erwarb Carl Dorow den Schulzenhof bei einer Zwangsversteigerung. Carl Dorow war ein Viehhändler aus Baldenburg, wurde um 1787 geboren und starb am 26.06.1872 in Bischofthum. 1866 übergab er den Hof an seinen Sohn Carl Wilhelm Dorow.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1831+09+13

    Während der Amtszeit von Carl Dorow waren die Landesherren Friedrich Wilhelm III. und Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen (* 15. Oktober 1795 in Berlin; † 2. Januar 1861 in Potsdam).

    Preußen Friedrich Wilhelm IV.

  • Carl Wilhelm Dorow

    erwarb von seinen Eltern Carl Dorow und Henriette geb. Grams am 18.08.1866 den Freischulzenhof und damit das Schulzenamt.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1866+08+18

    Während seiner Amtszeit wurde am 13. Dezember 1872 eine Kreisverfassung erlassen, nach der die Gemeinden die Befugnis erhielten, die Schulzen und Schöffen zu ernennen. Carl Wilhelm Dorow ist um 1873 von der Gemeinde als Dorfschulze gewählt worden.

    Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 630-632

  • Ferdinand Gohlke

    Im Überlassungsvertrag vom 06.09.1893 fungierte Ferdinand Gohlke als Schreibzeuge und wurde als Bauernhofsbesitzer und Gemeindevorsteher bezeichnet.

    Grundbuch Bischofthum, Band II Blatt 16
    Amtsgericht Bublitz I/77_1893+09+06

  • Otto Horn

    wurde am 30. Juni 1854 in Bischofthum geboren und starb dort am 26. Februar 1935. Von Beruf war er Viehkastrierer. Er übernahm am 4. April 1884 den Hof Nr. 1 in Bischofthum. Den Tod seiner Mutter, der Altsitzerin Charlotte Horn, zeigte der Gemeindevorsteher Otto Horn am 7. Februar 1903 an.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1903+02+07

  • Ludwig Schacht

    wurde am 19. November 1863 in Bischofthum geboren und starb am 10. Januar 1944.

    In der Heiratsurkunde von Paul Richard Schacht und Maria Luise Lünser ist deren Bruder/Schwager Ludwig Schacht als Gemeindevorsteher bezeichnet. Er war zu dem Zeitpunkt 42 Jahre alt und wohnte in Bischofthum.

    {1906-H2} Kasimirshof

  • Hermann Giese

    Geburt am 06. März 1888 in Bischofthum, Tod am 11. Januar 1976, er war 1927 Gemeindevorsteher.

    Detlef Gollnick

  • Wilhelm Minther

    wurde am 3. Dezember 1869 in Bischofthum geboren und starb dort 1945. Er war Hofmeister durch Einheirat in die Familie Dahlke und Bürgermeister von 1929 bis 1934.

    Margarete Wurch

  • August Wurch

    wurde am 3. August 1895 in Bischofthum geboren und starb am 20. Mai 1979 in Bad Segeberg. Er war Bauer seit 1926 und seit 1934 Bürgermeister.

    Margarete Wurch

  • Frieda Anders

    Geburt am 08.12.1920

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die polnische Gmina (Gemeinde) Spore gebildet, zu der neben dem Dorf Sparsee die Dörfer Bischofthum, Briesen, Drensch, Grumsdorf, Kasimirshof, Klein Dallenthin, Linow, Neugönne, Stepen, Wurchow und Sassenburg gehörten, mit jeweils eigenem Bürgermeister.

Sparseebrief 3