Gehöft Erbengemeinschaft Horn

Grundbuch-Blatt Nr. 1
Ortsteil-Nummer …
 
Anmerkung

Der Dorfplan zeigt die den Zeitzeugen bekannte Lage des Gehöftes Horn. Bis 1878 gehörten der Familie Horn die Höfe Nr. 13 und 23, die sie gegen den Hof Nr. 1 tauschten.

Die aufgrund seiner Lage irritierende Nummer des Hofes ist nur mit einer nicht der Topografie folgenden Erfassungsmethode zu erklären. 1903 war Otto Horn Gemeindevorsteher.

Der Hof Horn war Poststelle und besaß das einzige Telefon des Ortes.

Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
vor 1825
Johann Christoph Neske
⚭ Anna Catharine Kamiske
Erstnennung
09.11.1837
Johann Christoph Noeskeschen Erben:
Anna Catharine Noeske geb. Kamiske
August Friedrich Horn
Erben
01.11.1843
August Friedrich Horn
⚭ Charlotte (Marie) Dahlke
Erbe
07.08.1872
August Johann Horn
⚭ Johanna Kuchenbecker
Erbe
14.05.1878
Carl Horn
⚭ Henriette Dahlke, wiederverehel. Johann Kuchenbecker
Tausch
08.10.1883
Carl Hornsche Erben:
Henriette Dahlke, die Kinder Robert August Conrad, Alwin Carl Rudolph, Paul Gottfried Arnold
Erbengemeinschaft
04.04.1884
Otto Horn
⚭ Ernestine Wilhelmine Redlin
Auflassung
09.02.1910
Otto Leopold Horn
⚭ Elisabeth Wilhelmine Kuchenbecker
Kauf
27.08.1929
Otto Leopold Hornsche Erben:
Elisabeth Wilhelmine Horn geb. Kuchenbecker, die Kinder Siegfried Otto und Frieda Marie Martha
Erben
  • Johann Christoph Neske

    Johann Christoph Neske war in der Tabelle der Domänenprästationen vom 18.11.1825 an 7. Stelle genannt. In den meisten Dokumenten wurde er nur mit seinem zweiten Vornamen als Christoph erwähnt, während der Nachname unterschiedlich geschrieben wurde: Neske, Noeske oder Nöske

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18

    Christoph Noeske war dreimal verheiratet. Die beiden ersten Ehefrauen sind nicht bekannt, die dritte hieß Anna Catharina Kamiske.

    Durch eine Erklärung seiner Witwe, Anna Catharine Noeske geb. Kamiske, vom 24. April 1843 konnte Johann Christoph Neske als Besitzer des Hofes Nr. 1 identifiziert werden.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1843+04+24

     
  • In dem zur Verhandlung gestandenen Erbverschreibungs-Entwurf, der ursprünglich vom 06.03.1826 datierte, war Christoph Neske als Erbpächter genannt.

    Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD

  • Johann Christoph Noeske, Bauer und Gerichtsmann, gab am 22.11.1836 seinen letzten Willen zu Protokoll:

    Ich habe in drei Ehen gelebt. Die Kinder aus der ersten Ehe sind nach Ausweis der betreffenden Vormundschaftsacten abgefunden. Aus der zweiten Ehe habe ich eine Tochter Regine Albertine, mit welcher ich mich ebenfalls auseinandergesetzt habe, und deren Erbtheil auf ein Hundert fünf und achtzig Thaler festgesetzt ist. Meine dritte Ehefrau ist die Anna Catharina Camiske, verwittwet gewesene Horn, mit welcher ich noch in der Ehe lebe und 1 Tochter Johanne Friederike gezeugt habe Sie hat mir aus ihrer früheren Ehe mit dem Bauern Horn in Schoeneberg einen Sohn August Friedrich zugebracht, welcher mich bis jetzt bei meinen Arbeiten unterstützt hat. Ich bestimme nun hiermit ausdrücklich und wohlbedächtig, daß mein oben genannter Stiefsohn der August Friedrich Horn nach meinem Tode meinen ganzen Nachlaß, nichts davon ausgenommen, unter folgenden Bedingungen erhalten soll, …

    Johann Christoph Noeske starb kurz nach der Aufstellung seines Testaments. Weil sein Stiefsohn zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war, fiel der Hof zunächst an eine Erbengemeinschaft.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1836+11+22

  • Die Erben von Johann Christoph Noeske vollzogen am 09.11.1837 die Erbverschreibung.

    Erben waren die Witwe Anna Catharine Noeske geb. Kamiske und der minorenne August Friedrich Horn, vertreten durch seinen Vormund Erdmann Kuchenbecker aus Schoeneberg (Schönberg).

    Amtsgericht Bublitz I/80_1837+11+09

  • Catharine Noeske geb. Kamiske

    Noch am 24. April 1843 erklärte Witwe Catharine Noeske geb. Kamiske, verw. Horn, vor dem Amtsgericht in Bublitz im Beisein ihres Sohnes August Friedrich Horn:

    … daß sie sich besonnen habe und nunmehr dem Horn den Bauerhof nicht überlassen wolle.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1843+04+24

    Aber bereits am 01.11.1843 hatte Catharine Noeske ihre Meinung geändert:

    Ich bin jetzt bereit den Bauerhof No. 1 meinem Sohn August Friedrich Horn zu übergeben u. bitte zur Aufnahme des desfallsigen Ueberlassungsvertrages Termin anzusetzen.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1843+11+01

    Laut Totenschein starb Catharine Noeske geb. Kamiske am 19.04. 1859:

    Todtenschein

    Anna Catharina Nöske geb. Kamiske, Wittwe des verstorbenen Bauer Christoph Nöske zu Bischofthum, ist gestorben am 19 (neunzehnten) April 1859 (neun und fünfzig) im Alter von 69 J. 9 M. Solches wird auf Grund des hiesigen Kirchenbuchs bescheinigt. Casimirshof, den 19. März 1877

    Amtsgericht Bublitz I/80_1859+04+19

  • August Friedrich Horn

    Der Bauer August Friedrich Horn zeigte in der Burg- und Baudienstablösungssache von Bischofthum am 30. März 1844 an:

    Der Bauerhof No. 1 des Hypothekenbuchs ist zwar nach dem bei den Acten befindlichen Hypothekenschein vom 1. November 1838 mein und meiner Mutter gemeinschaftliches Eigenthum, ich habe denselben jedoch neuerdings allein erworben, …

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

    August Friedrich Horn wurde um 1818 geboren und starb am 14.01.1892. Er heiratete Charlotte (Marie) Dahlke, sie wurde um 1815 geboren und starb am 07.02.1903.

    Die Kinder von August Friedrich Horn und Charlotte (Marie) geb. Dahlke waren:

    1. Julius Horn, Geburt in Bischofthum
    2. Otto Horn, Geburt: 30. Juni 1854 in Bischofthum, Tod: 26. Februar 1935 in Bischofthum
    3. August Johann Horn, Geburt in Bischofthum, Tod: um 1883

    Laut Vertrag vom 7. August 1872 mit ihrem Sohn August Johann stand den August Friedrich und Charlotte geb. Dahlke, Hornschen Eheleuten ein Altenteil zu.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1872+08+07
    Amtsgericht Bublitz I/80_1892+01+14

  • Das Hypothekenbuch war am 13. October 1845 noch nicht berichtigt, denn der Königl. Oekonomie Kommißarius schrieb:

    In der Burg und Baudienstablösungs-Sache von Bischofthum hat Ein Königl. Wohllöbliches Land und Stadtgericht meiner ergebensten Requisition vom 15. Juli v. J. und den verschiedenen Monitorien wegen Berichtung des Besitztitels von dem Bauerhofe No. 1 und Uebersendung eines Ausfertigung desselben per informatione auf Kosten des angeblichen Besitzers August Friedrich Horn noch immer nicht genüge geleistet da aber der Abschluß des ganzen Geschäfts sich lediglich hierin accorchirt, derselbe auch von den oberen Behörden dringend urgirt wird, so habe ich Ein Königl. Wohllöbl. Land und Stadtgericht wiederholt an die nunmehr schleunig gefällige Genügung jener Requisition ergebenst erinnern wollen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1845+10+13

  • August Friedrich Horn wurde im Auseinandersetzungs-Rezess vom 22.05.1852 als Besitzer des Bauernhofes Nr. 1 genannt, allerdings nur mit seinem ersten Vornamen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+09+22

  • August Johann Horn

    August Johann Horn erwarb am 07.08.1872 von seinen Eltern, dem Bauern August Friedrich Horn und dessen Ehefrau Charlotte geb. Dahlke das Grundstück Nr. 1:

    In der Hypothekensache des Bauerhofes No. 1 Bischofthum erschienen heute von Person bekannt und verfügungsfähig

    1. der Bauer August Friedrich Horn und seine Ehefrau Charlotte geb. Dahlke
    2. deren Sohn August Johann Horn

    aus Bischofthum und schließen nachstehenden Kaufvertrag miteinander ab:

    §.1.

    Die August Friedr. Hornschen Eheleute verkaufen den ihnen gehörigen, in Bischofthum unter Hyp No. 1 belegenen Bauerhof in dem Umfange wie sie denselben bisher beseßen haben und mit allen ihnen selbst daran zustehenden Rechten u. Gerechtigkeiten an ihren Sohn August Johann Horn u. willigen in Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1872+08+07

  • Das Flurbuch enthielt am 17. März 1873 folgende Gliederung und Lagebezeichnungen des Grundstücks:

    Acker in den Keilkaveln
    43,97.70 ha
    Acker in der Wurth
    1,15.20 ha
    Hofraum im Dorfe
    0,05.60 ha
    Acker im Niedergarten
    0,10.60 ha
    Wiesen am Thierbruchsberg
    3,63.60 ha + 0,50.80 ha
    Äcker am Thierbruchsberg
    0,08.90 ha + 0,97.10 ha
    Summe
    59,49.10 ha

    Amtsgericht Bublitz I/80_1873+03+17

    In einer Erbschaftsangelegenheit wurde Johanne Henriette Wilhelmine geb. Kuchenbecker als Ehefrau von August Horn genannt. Kinder sind nicht bekannt.

    Amtsgericht Bublitz I/77_1883+08+01

  • Otto Horn

    Der Bauernsohn Otto Horn besaß aufgrund des Kaufvertrages vom 25. November 1876 einen Dorfstraßenfleck, den die Gemeinde Bischofthum an ihn für 63 Mark verkauft hatte.

    Das Grundstück ist bisher noch nicht im Grundbuch eingetragen und die Anlegung eines neuen Grundbuchblattes wird daher nöthig werden.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1877+02+12

    Otto Horn war der Sohn von August Friedrich Horn und Charlotte geb. Dahlke.

    Der Gemeindevorsteher Carl Dorow, der Schöffe Carl Horn und der Bauer Friedrich Hass waren beauftragt, dem Otto Horn die gerichtliche Auflassung zu erteilen. Linksspaltig war vom königlichen Grundbuchamt zu Bublitz auf dem Protokoll vermerkt:

    Bevor dem Antrage auf Anberaumung eines Termins zur Auflassung des an den Bauersohn Otto Horn verkauften Dorfstraßenflecks stattgegeben werden kann, ist von den Antragstellern in Gewißheit des § 135 der Grundbuchordnung eine Bescheinigung darüber, daß sich das verkaufte Grundstück entweder seit 44 Jahren oder aus einem an sich zur Erlangung des Eigenthums an sich geschickten Titel seit 10 Jahren besitzt, einzureichen, so wie eine der Königl. Regierung zu Cöslin zu ertheilende Autorisation der Gemeinde, resp. ihrer Bevollmächtigten.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1877+02+12

    Otto Horn war Viehkastrierer. Er wurde am 30.06.1854 geboren und starb am 26.02.1935. Seine Ehefrau Ernestine Wilhelmine geb. Redlin wurde am 25.09.1855 geboren und starb am 26.12.1927.

    Ihr Sohn war Otto Leopold Horn, Geburt: 7. Mrz. 1877 in Bischofthum, Tod: 6. Mrz. 1928 in Bischofthum.

  • Am 28. Februar 1877 erfolgte der Verkauf des Niedergartens von 0,10.20 ha durch den Bauernhofsbesitzer August Johann Horn und dessen Ehefrau Johanne geb. Kuchenbecker an den Bruder/Schwager Otto Horn und dessen Ehefrau Ernestine geb. Redlin.

    In derselben Verhandlung beantragten der Bauernhofsbesitzer August Johann Horn und der Bauersohn Otto Horn die Eintragung des Miteigentums ihrer Ehefrauen, Johanne geb. Kuchenbecker und Ernestine geb. Redlin

    Amtsgericht Bublitz I/80_1877+02+28

    Am 5. März 1877 teilte das Königliche Grundbuchamt II mit, dass diese Parzelle von Nr. 1 abgeschrieben wurde und nun in Band III als Blatt 57 Nr. 33 geführt werde. Nach dem auf der Außenseite des Schreibens befindlichen Vermerk der Postbehörde vom 19.03.1877 war die Adressatin, die Altsitzerin Witwe Noeske, Anna Catharina geb. Kamiske verstorben.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1877+03+05

    Johanne Horn geb. Kuchenbecker, die Ehefrau von August Johann Horn, wurde am 28. Februar 1877 als Miteigentümerin am Grundstück Nr. 1 eingetragen.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1877+02+28

  • Der Bauer August Johann Horn und dessen Ehefrau Johanne geb. Kuchenbecker tauschten mit dem Vertrag vom 09.05.1878 das Grundstück Nr. 1 gegen die Höfe Nr. 13 und 23 des Bauern Carl Horn und dessen Ehefrau Henriette geborene Dahlke. Die Übergabe erfolgte am 14. Mai 1878.

    Damit waren Carl Horn und dessen Ehefrau Henriette geb. Dahlke die neuen Eigentümer des Hofes Nr. 1.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1878+05+09

    Henriette Dahlke, Einwohnertochter in Bischofthum, war offenbar vor ihrer Ehe mit Carl Horn Patin bei Johanne Mathilde Friederike Dahlke in Porst.

    [1856-G8(M)] Porst

  • Bauer Carl Horn verstarb am 25.10.1882. Seine Erben wurden am 05.09.1883 festgestellt:

    Auf Grund der Verhandlung vom 5ten September 1883 wird hierdurch bescheinigt, daß der am 25. October 1882 zu Bischofthum verstorbene Bauer Carl Horn, soviel hier bekannt, eine letztwillige Disposition nicht errichtet, mit seiner Ehefrau Henriette geborene Dahlke in erster Ehe und in Gütergemeinschaft nach der pommerschen Bauern-Ordnung gelebt und nachstehende in dieser Ehe erzeugte Kinder:

    • Robert August Conrad, geboren den 19ten März 1870
    • Alwin Carl Rudolph, geboren den 17ten Juli 1872
    • Paul Gottfried Arnold, geboren den 8ten Mai 1875

    sämmtlich bevormundet durch den Eigenthümer Otto Horn zu Bischofthum zu seinen alleinigen Erben hinterlassen hat.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1883+09+06

  • Die Witwe Henriette Horn geb. Dahlke, und deren drei Kinder wurden aufgrund des Antrages von Bauer August Horn und seiner Ehefrau Johanna geb. Kuchenbecker sowie auf der Basis des notariellen Tauschvertrages vom 9. Mai 1878 und der Erbbescheinigung vom 6. September 1883 am 8. Oktober 1883 als gemeinschaftliche Eigentümer des Grundstücks Nr. 1 in das Grundbuch eingetragen.

    Der Eigentümer und Viehkastrierer Otto Horn wurde als Vormund der minderjährigen Kinder des zu Bischofthum verstorbenen Bauer Carl Horn eingesetzt und am 06.09.1883 zur Auflassung ermächtigt. Die Auflassung unterschrieben: August Horn, Johanna Horn, Otto Horn und Henriette Horn.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1883+10+03

     
  • Otto Horn

    Das Königliche Amtsgericht zu Bublitz bevollmächtigte am 4. April 1884 den Bauern Hermann Dahlke zu Bischofthum, namens der drei minderjährigen Söhne des Bauern Carl Horn und dessen Ehefrau Henriette geb. Dahlke das Grundstück Nr. 1 zugunsten des Eigentümers Otto Horn aufzulassen. Daraus kann geschlossen werden, dass Henriette Horn aus der Erbengemeinschaft durch die Heirat mit Johann Kuchenbecker ausgeschieden war und der Hof einen volljährigen und geschäftsfähigen Nachfolger benötigte.

    Ermächtigung

    Der Bauer Hermann Dahlke zu Bischofthum wird hiermit ermächtigt, Namens der drei minorennen Geschwister Horn, nämlich

    • Robert August Conrad, geboren den 19. März 1870
    • Alwin Carl Rudolph, geboren den 17. Juli 1872
    • Paul Gottfried Arnold, geboren den 8. Mai 1873

    das im Grundbuch von Bischofthum Band II No. 1 verzeichnete Grundstück an den Eigenthümer Otto Horn aufzulassen.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1884+04+04

     

    Otto Horn wurde am 30. Juni 1854 in Bischofthum geboren und starb dort am 26. Februar 1935. Er war verheiratet mit Ernestine Wilhelmine geborene Redlin, geboren am 25. September 1855 in Bischofthum und am 26. Dezember 1927 verstorben.

  • In der vor dem Amtsgericht Bublitz am 6. Mai 1885 verhandelten Löschungs­bewilligung einer Teilschuld aus dem gerichtlich bestätigten Kaufvertrag bezüglich des Erbrezesses vom 4. April 1884 wurde Henriette Horn geb. Dahlke, als Witwe bezeichnet und als wiederverehelicht mit Johann Kuchenbecker aus Bischofthum-Abbau. Die Löschungsbewilligung unterschrieben: Johan Kuchenbecker, Henriette Kuchenbecker, Herman Dahlke als Rekogniszent des Johann Kuchenbecker und Otto Horn.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1885+05+06

  • Der Pfeil im nebenstehenden Bild deutet auf die im Grundbuch als Grundstücke Nr. 13 + 23 erfassten Gehöfte, die das Tauschobjekt gegen den Hof Nr. 1 waren.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1891+02+06

     
  • Das Adressbuch der Provinz Pommern von 1902 führte Otto Horn als Bauernhofsbesitzer.

    Adreßbuch der Provinz Pommern, enthaltend ca. 23.000 Adressen der bestsituiertesten Bewohner des platten Landes, sowie der Städte Pommerns, Stettin: Niekammer, 1902

  • Otto Horn, Gemeindevorsteher, meldete im Standesamt Casimirshof den Tod seiner Mutter, der Altsitzerin Charlotte Horn geborene Dahlke, 88 Jahre alt, gestorben am 07.02.1903, Tochter des Bauern Michael Gottlieb Dahlke und dessen Ehefrau Katharina Maria Marie geb. Kuchenbecker und Ehefrau des August Friedrich Horn, geboren am 17. August 1817 in Bischofthum und dort verstorben am 14. Januar 1892..

    Amtsgericht Bublitz I/80_1903+02+07

     
  • Otto Leopold Horn

    Otto Horn und seine Ehefrau Ernestine Wilhelmine geb. Redlin, übereigneten ihrem Sohn Otto Leopold Horn am 9. Februar 1910 das Grundstück Nr. 1.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1910+02+09

    Otto Leopold Horn wurde am 7. März 1877 in Bischofthum geboren, er starb dort am 6. Mai 1928. Seine Ehefrau war Elisabeth Wilhelmine geb. Kuchenbecker, geboren am 24. September 1889, gestorben am 23. März 1949.

    Die Kinder von Otto Leopold Horn und Elisabeth Wilhelmine geb. Kuchenbecker waren:

    1. Siegfried Otto Kurt Horn, Geburt: 18. November 1915 in Bischofthum, Tod: 9. Mai 1998
    2. Frieda Marie Martha Horn, Geburt: 27. März 1918 in Bischofthum
    3. Erich Horn, Geburt in Bischofthum, Tod: vor 1928
    4. Erhard Horn, Geburt: 1924 in Bischofthum, Tod: 1926
  • Am 15. Juni 1911 erfolgte eine Teil-Eigentums­übertragung durch Otto Leopold Horn von 9,97.10 ha Ackerfläche und 50,80 a Wiesen im Thierbruchsberg auf den Landwirt Friedrich Müller, Bischofthum Abbau.

    Beim Grundstück Nr. 1 verblieben 48,90.98 ha Gesamtfläche mit folgenden Lagebezeichnungen: Keilkaveln, die Wurth, im Dorfe und Thierbruchsberg.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1911+06+15
    Amtsgericht Bublitz I/80_1911+08+31

     
  • Otto Leopold Horn war 1927 Schöffe.

    Detlef Gollnick

  • Otto Leopold Horn – Erben

    Otto Leopold Horn starb am 06.03. 1928 in Bischofthum. In einem gemeinschaftlichen Erbschein werden seine Erben genannt:

    Die Witwe Elisabeth Wilhelmine Horn geb. Kuchenbecker zu ¼ des Nachlasses und die in Bischofthum geborenen minderjährigen Kinder je zu ⅜ des Nachlasses:

    1. Siegfried Otto, geb. 18.11.1915
    2. Frieda Marie Martha, geb. 27.03.1918

    Amtsgericht Bublitz I/80_1929+08+27

    Als der letzte deutsche Besitzer des Hofes und Inhaber der Poststelle und des Telefons wurde von den Zeitzeugen, obwohl er bereits verstorben war und seine Erben den Hof gemeinschaftlich übernommen hatten, Otto Leopold Horn bezeichnet.

    Detlef Gollnick

    Der Sohn, Siegfried Otto Horn, hat als promovierter Volkswirt den Hof nicht übernommen.

    Margarete Wurch

    Siegfried Otto Horn heiratete am 18.07.1941 in Kasimirshof Christel Edith Waltraut Kuchenbecker, die am 17.04.1923 in Bischofthum geboren wurde.

    Der Ahnenforscher Rosa, der Sohn von Erich Karl Rosa und Christel Kuchenbecker, bemerkt: Es gibt zwar ein Dokument, nach dem die Hochzeit am 18.07.1941 gewesen sein soll, 1940 ist aber wahrscheinlicher.

    Die Kinder von Siegfried Otto Horn und Christel Edith Waltraut geb. Kuchenbecker waren:

    1. Harald Horn, Geburt: 5. Januar 1941 in Bischofthum, Tod: 19. April 1946
    2. Ingo Horn, Geburt: 6. August 1943 in Bischofthum, Tod: April 1945
    3. Brigitte Horn, Geburt: 1. August 1947 in Welsede

    Die Ehe wurde am 6. Juni geschieden. Christel Edith Waltraut geb. Kuchenbecker heiratete wieder am 14.11.1953 in Main-Mombach. Mit ihrem zweiten Ehemann Erich Karl Rosa hatte sie die Kinder:

    1. Rolf Rosa, Geburt: 3. Juni 1957 in Mainz-Mombach
    2. Carola Rosa, Geburt: 10. April 1962 in Mainz-Mombach
  • Die Größe des Hofes wurde von den Zeitzeugen mit 48,90.98 ha angegeben.

    Flucht
    Am 26.02.1945 begannen 3 Wochen Flucht. Auguste Kuchenbecker, geborene Schubbering, (Mutter von Albert Johann Kuchenbecker, Hof Nr. 15), die während dieser Flucht starb, Marie Kuchenbecker, geborene Gohlke (Hof Nr. 16), deren Tochter Christel Horn, geborene Kuchenbecker, und ihre beiden Söhne Harald und Ingo versuchten den anrückenden Russen zu entkommen. Ihre Flucht endete bei Treptow an der Oder. Dort holten die russische Armee sie ein, ihnen wurde alles abgenommen und sie wurden nach Bischofthum zurückgeschickt.

    Ahnenforschung Rosa

  • Vertreibung

    Februar 1946: zweite Flucht (Vertreibung) von Christel Horn, geborene Kuchenbecker, mit ihrem Ehemann Siegfried Horn und dessen Mutter, der Witwe Elisabeth Wilhelmine Horn geb. Kuchenbecker, nach Berlin und dann nach Hannover.

    Ahnenforschung Rosa

    Außerdem wird über die Flucht und Vertreibung ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

  • Die Gebäude des Hofes lagen vermutlich innerhalb des eingezeichneten Kreises.

    Satellitenbild des Grundstücks
    Quelle: Geoportal Polen

    Der Hof existiert nicht mehr.