Einige wichtige Ereignisse

In den vorgeschichtlichen Zeiträumen war die Küste Pommerns von Stämmen bewohnt, die überwiegend den Germanen, z.B. den Goten und Rugiern, zugeordnet werden. Im 3. Jahrhundert begannen die Goten nach Süden zu ziehen, doch insbesondere der Einfall der Hunnen im Jahre 375 n. Chr. löste die Völkerwanderung aus in deren Verlauf auch viele der Goten und Rugier ihr Siedlungsgebiet verließen. Die nach der Abwanderung nur noch gering besiedelten Landschaften an der Ostsee wurden allmählich ab dem Ende des 5. Jahrhunderts von slawischen Stämmen, den Wenden, den Bewohnern der großen Weide, eingenommen. In den küstennahen Gebieten siedelten auch nordgermanische Wikinger und Dänen seit dem 9. Jahrhundert, die allmählich in den slawischen Pomoranen aufgingen.

Im Jahr 1046 tauchte der Name Pommern erstmalig in der Geschichtsschreibung auf. Er ist mit Zemuzil, einem dux bomeranorum verbunden.

Hinterpommern Pommern bis zum 12. Jahrhundert

Immer wieder aber nie dauerhaft errang Polen die Herrschaft über Pommern, dessen erster sicher belegbarer Herzog Wartislaw I. war.

Er wird in den schriftlichen Quellen im Zusammenhang mit der Christianisierung durch Bischof Otto von Bamberg in den Jahren 1124/25 und 1128 genannt. 1140 wurde das pommersche Bistum geschaffen. Sein Sitz war zunächst Wollin. Später war Usedom und schließlich Cammin der Sitz der pommerschen Bischöfe. Dieses Bistum […] unterstand der unmittelbaren Aufsicht des Papstes in Rom. Durch die Anlage von Klöstern seit Mitte des 12. Jahrhunderts wurde die Christianisierung der Bevölkerung gefördert, die allerdings nur langsam vor sich ging. Eine Verwurzelung des Christentums in Pommern erfolgte erst durch die Einwanderung deutscher Siedler.

Das nach Westen ausgedehnte Herzogtum Pommern geriet zunehmend in die Machtkämpfe zwischen Polen, Dänemark und dem Deutschen Reich. Nachdem es rund vier Jahrzehnte bis 1227 der Oberhoheit der Dänen unterstanden hatte, wurde Pommern schließlich durch die in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts einsetzende deutsche Besiedlung in den Verband des Deutschen Reiches integriert. Zahlreiche Stadtgründungen nach deutschem Recht markieren diese Entwicklung.

Hinterpommern Pommersche Landesgeschichte

Aufgrund von Erbteilungen und Kriegen erfuhr Pommern vielfältige Teilungen und Herrschaftswechsel. Den uns interessierenden Teil Pommerns bildete das seit dem 13. Jahrhundert bestehende Gebiet des Hochstifts Cammin, das durch seine Bischöfe im 14. Jahrhundert beträchtliche Gebietserweiterungen und –abrundungen erfuhr.

Seit dem Eintritt Pommerns in das Heilige Römische Reich im 14. Jahrhundert wurde der Bischof als Reichsfürst angesehen und 1521 unter Bischof Martin I. Karith in die Reichsmatrikel aufgenommen. 1542 erreichte Bischof Erasmus von Manteufel-Arnhausen die Reichsunmittelbarkeit (direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben).

Mit der Bestätigung der Schirmherrschaft der Pommernherzöge über das Bistum Cammin wurde die Reichsunmittelbarkeit des Bistums aufgegeben.

Mit dem Osnabrücker Friedensvertrag von 1648 fiel Hinterpommern an Brandenburg, gehörte ab 1701 zu Preußen, von 1919 bis 1933 zur Weimarer Republik, von 1933 bis 1945 zum Dritten Reich und danach zu Polen.

 

  • Im Jahr 1046 tauchte der Name Pommern erstmalig in der Geschichtsschreibung auf. Er ist mit Zemuzil, einem dux bomeranorum, verbunden.

  • 1140 wurde mit der Amtseinführung Adalberts (1140 bis etwa 1160) das pommersche Bistum geschaffen. Sein Sitz war zunächst Wollin. Später war Usedom und schließlich Cammin als der Sitz der pommerschen Bischöfe. Dieses Bistum unterstand der unmittelbaren Aufsicht des Papstes in Rom.

  • Die Herzöge Casimir I. († 1182) und Bogislav I. († 1188), Söhne von Wartislaw I., waren 1181 mit dem deutschen Reiche unter Kaiser Friedrich (Barbarossa) in Lehns-Verbindung getreten. Sie riefen deutsche Kolonisten ins Land, das durch unaufhörliche Kriege mit den Nachbarn entvölkert und größtenteil verwüstet war.

    Durch die Anlage von Klöstern seit Mitte des 12. Jahrhunderts wurde die Christianisierung der Bevölkerung gefördert, die allerdings nur langsam vor sich ging. Eine Verwurzelung des Christentums in Pommern erfolgte erst durch die Einwanderung deutscher Siedler.

    Edition Pommern Zeitstrahl zur Geschichte Pommerns

    Aufgrund von Erbteilungen und Kriegen erfuhr Pommern vielfältige Teilungen und Herrschaftswechsel. Den uns interessierenden Teil Pommerns bildete das seit dem 13.Jahrhundert bestehende Gebiet des Hochstifts Cammin, das durch seine Bischöfe im 14.Jahrhundert beträchtliche Gebietserweiterungen und –abrundungen erfuhr.

    Die Herrschsucht der camminschen Bischöfe ging zu dieser Zeit so weit, daß sie i. J. 1320 den Herzog Wartislav bewogen, einen schriftlichenRevers von sich zu stelen, daß, fals er ohne Erben verstürbe, alle Lande dem Bisthum anheim fallen sollten.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 21

    Seit dem Eintritt Pommerns in das Heilige Römische Reich wurde der Bischof als Reichsfürst angesehen und 1521 unter Bischof Martin I. Karith in die Reichsmatrikel aufgenommen. 1542 erreichte Bischof Erasmus von Manteufel-Arnhausen die Reichsunmittelbarkeit und war damit direkt dem Kaiser untergeben.

  • Bischof Friedrich von Eickstedt (1329-1343), erwarb das Terra Bubulzik, das Land um Bublitz, innerhalb dessen Grenzen Bischofthum gegründet wurde. Die Grenzen des Bistums waren lange Zeit umstritten, insbesondere in den sumpfigen und dicht bewaldeten Gebieten waren sie oft nur in Worten durch die Nennung von Landmarken beschrieben.

    Vermutlich zwischen 1342 und der großen Pestepidemie im Jahre 1351 gründeten die Gebrüder Paul und Vicko Bartuszewitz-von Glasenapp im Auftrag des Bischofs zu Cammin das Dorf Bischofthum.

    Somit gehörte Bischofthum als Teil des Terra Bubulzik dem Bistum Cammin unter Bischof Friedrich von Eickstedt an.

    Die Nachfolger der Gebrüder Bartuszewitz-von Glasenapp als Lehnsnehmer sind nicht bekannt, bis ein weiterer Hinweis mit dem Datum vom 10. August 1408 auftaucht.

  • 10. August 1408, erste bekannte Erwähnung von Bischofthum in einer Handfeste des Deutschen Ordens (vollständiger Name: Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Marien in Jerusalem), in der das südwestlich der Stadt Baldenburg gelegene Dorf Bischofthum durch den Hochmeister Ulrich von Jungingen dem Pfarrer von Baldenburg, Peter Malzan, als Pfarrbesitz zugewiesen wurde.

    Paul Panzke, Kapitel 159

    Doch bereits 1438 scheint Bischofthum an das Stift zurück gefallen zu sein, wie Max Pollux Toeppen, Historiker und Gymnasiallehrer, bemerkt.

  • 1534/35 wurde für das Herzogtum Pommern unter tätiger Mithilfe des aus Wollin stammenden Wittenberger Stadtpfarrers und Vertrauten Luthers, Johannes Bugenhagen, die Reformation angenommen.

    Auf dem Landtag von Treptow soll die Einführung der Reformation beschlossen werden. Der Auszug des Adels und des Bischofs verhindern einen förmlichen Beschluss. Trotzdem führt Bugenhagen mit Billigung der Herzöge die Reformation durch. Die Klöster werden säkularisiert, Mönche und Nonnen vertrieben. …

    Hinterpommern Pommersche Landesgeschichte

    … die katholischen Güter gingen in protestantischen Besitz über.

  • Im Zuge einer zweiten Kolonisation siedelten aus dem südlichen Küstengebiet, d.h. vermutlich aus dem Camminer Gebiet, Kokenbeckers nach Porst, Sassenburg, Neustettin, Sparsee, Hasenfier, Kasimirshof, Drensch und Bischofthum.

    Emil Gohrbrandt

  • Die Bauernordnung von 1616, die auf den Bauer- und Schäferordnungen von 1570 und 1582 beruhte, nahm den Landbewohnern jede Freiheit. Die Bauernordnung wurde zuerst im Herzogtum Pommern-Stettin eingeführt, in Pommern-Wolgast 1646 und im Herzogtum Hinter-Pommern / Fürstentum Cammin 1670 bestätigt. Die Bauern waren als Laßbauern gleichsam zum lebenden Inventar der ihnen anvertrauten Höfe herabgewürdigt. Eine freie Wahl des Wohnortes gab es für sie nicht.

  • 1618 begann der Dreißigjährige Krieg in Deutschland. In Pommern begannen die Kriegshandlungen 1627.

  • 1627 marschierten kaiserliche und 1628 schwedische Truppen in Pommern ein. Die Verwüstungen waren erheblich.

    Hinterpommern Pommersche Landesgeschichte

  • In der von Bogislaw XIV., Bischof von Cammin, in Auftrag gegebenen Dorf Matricul von 1628 ist Bischofthum mit 11 ½ Landhufen vermerkt, bewirtschaftet von 16 Bauern.

    Hufenklassifikation

     
  • 1637 starb mit Herzog Bogislaw XIV. das pommersche Herzogshaus in der männlichen Linie aus.

    Hinterpommern Pommersche Landesgeschichte

  • Beim Osnabrücker Friedensvertrag von 1648 wurde Pommern zwischen Schweden und Brandenburg geteilt. Vorpommern, das Gebiet westlich der Oder, und ein Streifen Land am östlichen Ufer von Oder und Dievenow fiel an Schweden, blieb aber Teil des Deutschen Reiches. Hinterpommern einschl. des Hochstifts Cammin ging an Brandenburg-Preußen.

     
  • Das nebenstehende Bild zeigt das Kurfürstentum Brandenburg-Preußen unter Kurfürst Friedrich Wilhelm (1640–1688) bei dessen Tode. Das Hochstift Cammin war Teil der Provinz Hinterpommern..

     
  • König Friedrich Wilhelm I. ließ zum Zwecke der Hufenklassifikation eine Kommission unter der Leitung des Generalmajors von Blankensee den Kreis Fürstentum bereisen, die u.a. am 6. Juli 1719 Bublitz besuchte und von dort Bischoffthumb, Poss: das königl. Amt hieselbst erfasste.

    Die Kommission stellte in Bischofthum 16 bewirtschaftete Bauernhöfe und 2 wüste Höfe fest.

    Hufenklassifikation

    Mit einem Edikt vom 22. März 1719 kündigte König Friedrich Wilhelm I. an, die Leibeigenschaft aufzuheben. Er bot den Bauern die Höfe gegen den Kauf der Hofwehr als deren Eigentum an. Die Bauern lehnten dieses Angebot ab, weil sie sich nicht in der Lage sahen, die Kaufgelder und die Konservationskosten aufzubringen.

  • König Friedrich Wilhelm I. von Preußen nahm im Jahre 1723 eine Reorganisation der Verwaltung im preußischen Staat vor. Er ließ die in den preußischen Provinzen bisher bestehenden Amtskammern und Kriegskommissariate zu Kriegs- und Domänenkammern zusammenfassen.

    In der Provinz Pommern entstand die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer mit Sitz in Stettin.

    Wikipedia Kriegs- und Domänenkammer

  • Friedrich II., König in Preußen, erließ die Bauer-Ordnung vor das Herzogthum Vor- Und Hinter-Pommern. De dato Berlin, den 30. Dec. 1764.

    Zur Förderung des allgemeinen Verstehens und der Kenntnis dieser Verordnung sollte sie drey Sonntage hintereinander, und hiernach auch alle Jahr auf Michaelis vor den Kirch-Thüren, von dem Küster oder Schul-Meister abgelesen werden.

  • 1771 erging die Anweisung an das Amt Bublitz Wegen Einführung des Hypotheken-Wesens im hiesigen Amte und Auferlegung eines Grund- und Hypothekenbuches.

    Amtsgericht Bublitz II/362_1771+12+21

  • Durch eine unter der Regierung Friedrichs des Zweiten im Jahre 1777 ergangene Allerhöchste Kabinetsordre wurde dem Amtsbauern der erb- und eigenthümliche Besitz seiner Nahrungsstellen zugesichert, und man darf es sich nicht verhehlen, daß diese weisen Verfügungen große Wirkungen hervorgebracht, den Bauer aus seiner Indolenz geweckt, seine Arbeitsamkeit belebt und seinen Wohlstand wesentlich gefördert haben.

    K. L. Hering

  • 1778-1784 erfolgte die erste Absenkung des Vilmsees bei Neustettin um ca. 2,70 m und Trockenlegung von Sümpfen und Bruchwäldern.

    Arthur Zechlin, 1886, S.7 ff.

    Seit 1778 waren das Bauernlegen in den königl. Domänen untersagt und die Bauern nach einem gewissen Anschlag oder Angebot auf Pacht gesetzt.

  • 1784 zählte Brüggemann 1 Freyschulzen, 15 Bauern, 2 Halbbauern, 3 Büdner, 1 Schmied und 1 Schulmeister in Bischofthum, also 23 bewohnte Grundstücke.

    Quelle: Ludewig Wilhelm Brüggemann, Seite 540
  • Weil jedoch in eben dieser höchsten Ordre [von 1777, GK] nicht ausdrücklich bestimmt war, ob der Bauer dagegen seinen Hof, wie es doch billig schien, künftig aus eigenen Mitteln unterhalten, ob ihm die Hofwehr unentgeltlich überlassen, er auch zur Disposition über dieses Eigenthum berechtigt seyn sollte, so wurde durch eine Deklaration vom Jahre 1789 der eigenthümliche Befiz aufgehoben und auf einen bloß erblichen eingeschränkt.

    K. L. Hering

  • Preußen 1795

    Das Allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 regelte als materielles Hypothekenrecht Inhalt, Entstehung, Änderung und Aufhebung der Rechte an Grundstücken.

    D.h., der vererbbare Erwerb und der Verkauf der Grundstücke wurden grundsätzlich möglich. In der Folge begann in Bischofthum die vererbliche Übertragung der Besitzrechte an den Höfen, damit begann die Bauernbefreiung, die erst 1807 durch Gesetz verordnet wurde. Bereits 1794 hatten einige Büdner ihre Anwesen und 1798 der Freischulze seinen Hof erbpachtlich erworben.

     
  • Die Bischofthumer Bauern hatten sich durch Entrichtung von Erbstandsgeldern freigekauft. Sie waren nun Eigentümer, aber immer noch verpflichtet Abgaben zu leisten.

  • 1806 erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I. und musste sich 1807 dessen Bedingungen im Frieden von Tilsit beugen.

    Die Reformbedürftigkeit des preußischen Staates war für viele Beobachter und hohe Beamte schon vor dem Krieg von 1806 offensichtlich. Aufgrund der Niederlage ließen sich die Gesetzesänderungen gegen die konservativen und fortschrittsfeindlichen Teile der Bürokratie und den Adel durchsetzen.

  • Napoleons Armee besetzte Bublitz.

    Anstelle eines Verbundes von Ländern und Provinzen im Besitz der Hohenzollern wurde aus Preußen nun ein einheitlicher Staat.

    Preußen führte eine Reihe von Staats- und Verwaltungsreformen durch (nach ihren Hauptinitiatoren auch Stein-Hardenbergsche Reformen genannt), die von gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen begleitet wurden.

  • Das alte Kabinett des Königs wurde abgeschafft und ein nach den Ressorts Inneres, Finanzen, Außenpolitik, Krieg und Justiz klar gegliedertes Staatsministerium eingerichtet.

    Die Minister besaßen eine starke Stellung, sodass sie in der Reformära sogar den Einfluss des Königs überflügelten. Die Verwaltung wurde zentralisiert, indem der Staat in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise aufgeteilt wurde.

    In dem Zusammenhang wurde die Kriegs- und Domänenkammern im Jahre 1808 durch die Regierung in Köslin abgelöst.

  • Napoleons Armee zog durch Pommern nach Russland und zurück.

  • Preußen 1815

    Napoleon wurde im Oktober 1813 in der Völkerschlacht bei Leipzig geschlagen und endgültig in der Schlacht bei Waterloo am 18. Juni 1815 besiegt. Damit endete die Besetzung Europas durch Frankreich.

     
  • Verwaltungsgliederung der Provinz Pommern, vor 1932
    Quelle der Karte: Thomas Helms

    Nach der Verwaltungsgliederung im Jahre 1816 gehörte Bischofthum zum Königreich Preußen, Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin (Köslin), Kreis Fürstenthum.

  • Das Verzeichnis der jetzigen Bauerhofbesitzer zu Bischofthum und ihrer Praestanda weist 16 gleichberechtigte Bauern aus. Weitere Einwohner von Bischofthum, wie z.B. der Lehrer, der Schmied und der Freischulze Johann Christian Lemke sind nicht aufgeführt.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18

  • Die Regierung Köslin berichtet am 10.01.1826, dass die Erbverschreibungen für die Bauernhöfe im Entwurf ausgefertigt und dem Justiz Amt in Bublitz zur Vollziehung zugestellt worden seien.

    Regierung Köslin/12805_1825+12+09

  • Für die Durchführung besonderer Aufgaben wurden Generalkommissionen gebildet. Deren Vertreter für Bischofthum war der Oeconomie Commissarius von Eichmann, welchem die Regulierung der Gemeinheitsteilung aufgetragen war. Um 1828 begann die Regulierung und Separation der Höfe zu Bischofthum, die am 10. August 1836 mit einem Gemeinheitsteilungsrezess abgeschlossen war.

  • 1835 wurde die Dorfstraßenregulierung durchgeführt, bei der auch einige neue Baugrundstücke gewonnen wurden und zum Verkauf standen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1835+08+03
    Amtsgericht Bublitz I/72_1837+06+18
    Amtsgericht Bublitz I/72_1838+07+09

  • Die Gemeinheitsteilung war abgeschlossen, der Freischulzenhof, 16 Bauernhöfe sowie drei Buden wurden anteilig mit den Kosten belastet und der Schulz Dorow mit Schreiben vom 16.04.1838 aufgefordert den am 10. August 1836 ausgehändigten Gemeinheitsteilungsrezess binnen 8 Tagen einzureichen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1836+05+17
    Amtsgericht Bublitz I/72_1838+04+16

  • Am 19.09.1838 unterzeichneten 11 der Bischofthumer Bauern ihre Erbverschreibungen, zwei folgten 1845 bzw. 1846, drei hatten bereits vorher unterzeichnet, zwei folgten 1845 bzw. 1846.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+19

  • 1843 begann die Gründung des Wohnplatzes Abbau Bischofthum.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1843+11+06
    Regierung Köslin/12806_1844+01+23

    Nur knapp 30 Jahre nach der ersten Volkszählung mit 683.000 Bürgern hatte Pommern schon 1.106.000 Einwohner.

  • In einem Rezess über die Ablösung der Burg- und Baudienste in Bischofthum sind Besitzer von 16 Erbrechts-Vollbauerhöfen aufgezählt. Von den Höfen war einer von zwei Bauern besetzt. Der von Abgaben und Diensten befreite Freischulze, die Büdner, der Lehrer und der Schmied sowie die übrigen eigentumslosen Einwohner waren nicht aufgeführt.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

  • Die Geldabgaben wie Domainen-Abgaben, Burg- und Baudienst-Rente, Laudemial-Rente und Schmiedezins wurden durch 56 ½ Jahre zu leistende Tilgungszahlungen abgelöst. Die Auflistung der zu Rentenzahlungen an die Staatskasse Verpflichteten weist 1 Freischulzen, 15 Bauern, 2 Halbbauern, 1 Dorfschmied und 5 Büdner sowie 1 wüsten Hof aus.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+22

  • Der Vilmsee wurde erneut abgesenkt (1864-1868) und ebenfalls der Streitzigsee (1867).

    Arthur Zechlin, 1886, S.7 ff.

  • Der Kreis Fürstenthum wurde aufgelöst. Bischofthum gehörte nun dem Kreis Bublitz an.

    Die am 13. Dezember 1872 erlassene Kreisverfassung legte Gemeinden in Bezirke oder Kreise (Gemeindeverbände) zusammen. Dem Verwaltungsbezirk stand ein Landratsamt als unterste Verwaltungsbehörde vor.

    Mit dieser Kreisverfassung erhielten die Gemeinden die Befugnis, die Schulzen und Schöffen zu ernennen. Dieser Gemeindevorstand wurde auf sechs Jahre gewählt.

    Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 630-632

  • Im Rahmen der Inbetriebnahme der Bahnstrecke Neustettin – Rummelsburg – Stolp – Stolpmünde von der Preußischen Ostbahn am 1. Oktober 1878 erhielt auch Baldenburg seine Eisenbahnanbindung. Damit war der nächstgelegene Bahnhof von Bischofthum nur etwa 6 km entfernt.

    Wikipedia Bahnstrecke Neustettin – Stolpmünde

  • In der Auflistung der Gemeindeeinheiten des Kreises Bublitz ist 1905 für Bischofthum ein Gesamtflächeninhalt von 1.181,5 ha genannt, 1939 wurden davon 62 % landwirtschaftlich genutzt, das sind 732,5 ha.

    Liste der Gemeindeeinheiten des Kreises Bublitz von 1905

  • Freistaat Preußen nach 1918

    Erster Weltkrieg, Pommern blieb von Verwüstungen verschont, leistete jedoch einen hohen Blutzoll.

    Das Königreich Preußen wurde umgewandelt in den Freistaat Preußen.

    Bischofthum lag nun im Deutschen Reich, Freistaat Preußen, Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin (Köslin), Kreis Bublitz.

     
  • Nach einer weiteren Neuordnung der Kreise gehörte Bischofthum zum Deutschen Reich, Freistaat Preußen, Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin (Köslin), Kreis Neustettin.

  • Die Nationalsozialisten konnten 1933 im pommerschen Provinziallandtag die absolute Mehrheit erringen.

    Hinterpommern Pommersche Landesgeschichte

    Im Zuge der Elektrifizierung des flachen Landes wurde Bischofthum um 1933 an das Stromnetz der Überlandzentralen der ÜZ Pommern A.-G. angeschlossen.

  • Der Kreis Neustettin wurde dem neu gebildeten Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen zugeordnet.

    Hinterpommern Der Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen

    Die Prvinz Pommern nach 1938.
    Quelle des Bildes: Thomas Helms

    Bischofthum gehörte nun zum Deutschen Reich, Provinz Pommern, Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen, Kreis Neustettin.

    Die Nationalsozialisten nannten das erweiterte deutsche Staatsgebiet ab März 1938 inoffiziell Großdeutsches Reich.

  • Zweiter Weltkrieg. Beginn mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01.09.1939. Selbstmord Hitlers (30.04.1945). Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (07./08.05.1945). Gesamtopfer des Zweiten Weltkriegs: ca. 50 Mio.

  • Vor dem Einmarsch der sowjetischen Armee gab es 1945 in Bischofthum 36 bewohnte Grundstücke einschl. der Schule, der Schmiede und dem Gasthof.

    Detlef Gollnick

    Die russische Wehrmacht marschierte am 26.02.1945 in Bischofthum ein.

    1945 wurde Hinterpommern, einschließlich des Gebietes um Stettin, unter vorläufige polnische Verwaltung gestellt, de facto aber dem polnischen Staat eingegliedert.

    Bischofthum (polnisch: Biskupice) gehörte nun administrativ zu Polen (polnisch: Polska), Bezirk Köslin (Woiwodschaft Koszalin), Landkreis Neustettin (powiat szczecinecki).

    Die Archivalien zu Bischofthum sind kriegsbedingt bis auf wenige Grundakten nicht auffindbar, weil verschollen oder vernichtet.

  • Die deutschen Bewohner wurden überwiegend im Frühjahr 1946 vertrieben, der Rest 1947. Damit endete die deutsche Geschichte von Bischofthum.

  • Seit den Verträgen von 1990 gehört Bischofthum völkerrechtlich zu Polen.

  • Seit 1995 wird Biskupice Polska, województwo zachodniopomorskie (Woiwodschaft Westpommern), powiat szczecinecki (Landkreis Neustettin) zugeordnet.

  • Nach einer Gebietsreform ist Biskupice (Bischofthum) ein Stadtteil von bzw. eine Straße in Biały Bor (Baldenburg) in Polska, województwo zachodniopomorskie, powiat szczecinecki (Polen, Woiwodschaft Westpommern, Landkreis Neustettin).

    Der Lübschenhof, zu deutschen Zeiten dem Abbau Bischofthum zugeordnet, heißt nun Lubiesz und ist ein Ortsteil von Biały Bór.

  • Inzwischen ist in Biskupice eine rege Bautätigkeit zu verzeichnen. Mehrere Neubauten wurden bezogen. Eine Hotelpension ist in Planung, der Bau hatte im Juni 2013 begonnen. Die landwirtschaftlichen Flächen liegen noch brach.

    Dagegen wird nördlich des Hofes Karl Lünser in industriellem Maßstab Torf abgebaut.