Versuch eines Zeitstrahls zu Bischofthum

Dieser Überblick befasst sich mit der Geschichte Pommerns unter besonderer Fokussierung auf Bischofthum.

  • Jüngere Steinzeit in Pommern

    (3000 bis 2000 vor Chr.)

    Die Träger der nordischen Kultur besetzten von Dänemark aus Rügen und Vorpommern, drangen längs der Küste bis Hinterpommern und südöstlich durch die Uckermark bis in den heutigen Kreis Pyritz vor und trafen hier auf Siedler der Donaukultur, deren Spuren auch in anderen Teilen Pommerns festzustellen sind. Gegen Ende der Steinzeit breitete sich die in Mittelpommern heimisch gewordene Kultur der Oberschnurkeramiker weiter nach Osten aus.

  • Bronzezeit

    (2000 bis 500 vor Chr.)

    Aus Vorpommern, das zum urgermanischen Gebiet gehört, drangen in der mittleren und jüngeren Bronzezeit die Germanen in zwei Keilen nach Osten vor: längs der Küste bis zur Weichselmündung, und durch die Uckermark nach Mittelpommern. Um 1000 vor Chr. bildete sich im Weichselmündungsgebiet die Wielbark-Kultur, die sich infolge der materiellen Möglichkeiten aus der Oxhöft-Kultur entwickelte.

  • Eisenzeit

    (seit 500 vor Chr.)

    Um 150 vor Chr. wurden Vorpommern und Rügen von einen aus dem westlichen Mecklenburg kommenden nordsuebischen Stamm besetzt, dessen Kultureinfluss bis nach Hinterpommern reichte. Von Bornholm aus besetzten die Burgunder das Gebiet zwischen Oder und Persante.

    Die Goten entwickelten sich wahrscheinlich als Stammesverband im Gebiet der Weichselmündung. Dort sind sie jedenfalls zur Zeitenwende belegt. Aussagen über die Herkunft der Goten sind jedoch sehr problematisch, zumal die Goten wohl polyethnisch zusammengesetzt waren. Archäologisch ist jedenfalls keine Einwanderung aus Skandinavie

  • Im Gebiet des späteren Hinterpommern sitzen überwiegend die Gotonen (Goten).

    200 bis 600 n.Chr. wanderten die pommerschen Germanenstämme im Rahmen der großen Völkerwanderung nach Süden ab.

  • Das von den Goten verlassene Siedlungsgebiet wurde allmählich von den slawischen Wenden (Bewohner der großen Weide) eingenommen, doch mehrfach auch von den nordgermanischen Wikingern berührt. Seit 500 dringen Elb- und Ostseeslawen nach Pommern vor: Westlich der Oder die Ranen und Wilzen, östlich der Oder die Pomoranen (am Meer wohnend), die ihr Land Pomorje (Küstenland) nannten. Weiter südlich im Inland siedelten die Polanen (im Feld wohnend). An den Namen der Bewohner sind bereits die späteren Ländernamen wie z.B. Pommern und Polen zu erkennen.

    Die Slawen vermischten sich teilweise mit den dort noch vorhandenen germanischen Stämmen.

  • Die Polen unter Herzog Mieszko I. unterwarfen um 979 das Land zwischen den Mündungsgebieten der Oder und der Weichsel, gliederten es ihrem polanisch-piastischen Staat an.

    Der erste in den Annalen namentlich erwähnte Fürst der Pomoranen, der für 1046 erwähnte Herzog Zemuzil. Herzog Wartislaw I. (* um 1100; † um 1140), ist zugleich der erste bekannte Pommernherzog aus der Dynastie der Greifen, die bis zu ihrem Aussterben 1637 Pommern regierten. Er war dem polnischen Herzog Bolesław III. Schiefmund tributpflichtig.

    Auf Veranlassung Bolesławs unternahm dann 1124/1125 Bischof Otto von Bamberg seine erste Missionsreise nach Pommern, die das unter der Herrschaft Wartislaws I. stehende Gebiet zwischen Oder und Persante bzw. dem Gollenberg, also das westliche Hinterpommern betraf.

    Bogislaw I. und Kasimir I., die Söhne Wartislaws I., nahmen um 1170 den Herzogtitel an. 1180 schlossen sich die Herzöge Bogislaw I. und Kasimir I. dem Lehnsverband des Heiligen Römischen Reiches an. 1231 verlieh Kaiser Friedrich I. die Lehnshoheit über Pommern dem Markgrafen Otto I. von Brandenburg.

  • Papst Innozenz II. bestimmt die St. Adalbertskirche in Wollin zum Sitz des neuen Bistums Pommern. Am 14. 10. tritt Bischof Adalbert als erster pommerscher Bischof sein Amt an.

  • Das von der Ostsiedlung erfasste Territorium entsprach in Pommern um 1170 etwa der auf Veranlassung des polnischen Herzogs Bolesław III. Schiefmund durch Bischof Otto von Bamberg 1124/1125 missionierten Gebiete zwischen Oder und Persante bzw. dem Gollenberg (bei Köslin), also dem westlichen Hinterpommern.

    Im Gebiet östlich der Linie Gollenberg, Küddow und nördlich der Warthe und Netze herrschten die Ratiboriten, eine Nebenlinie der Greifen. Nach ihrem Aussterben 1228 gelangte dieses Gebiet an die Askanier und von diesen 1317 an die Greifen.

  • Bischof Konrad I. von Salzwedel verlegt den Bischofssitz von Wollin nach Cammin

  • Exemtion des Camminer Bistums, d. h. unmittelbar dem Papst unterstellt.

  • Das Wort Slawen soll gotischen Ursprungs sein und Schweigende heißen, denn die noch ansässigen Goten konnten sich mit einwandernden Slawen wegen ihrer unterschiedlichen Sprachen nur schweigend verständigen.

    Die Slawen = Slŏvéni dagegen wollen die Leute des Worts (slovo), die Beredten sein [vgl. sláven, slâvan berühmt, sláva Wort], im Unterschied zu den stummen Deutschen (némec), mit denen man (zu Beginn der Ostsiedlung) nicht reden konnte.

    Auf polnisch ist der Deutsche der Niemiec.

  • Der Bischof von Cammin tauscht gegen bereits erworbene Rechte und Einkünfte ein großes zusammenhängendes, mit allen Hoheitsrechten ausgestattetes Stiftsgebiet im Raum Kolberg / Körlin / Köslin ein. Die pommerschen Bischöfe gewinnen für ihr Stiftsgebiet eine fürst-bischöfliche Stellung, ohne jedoch die volle Reichsunmittelbarkeit zu erlangen. Die pommerschen Herzöge behaupten sich als Schutzherren des Bistums.

  • Bischof Hermann von Gleichen († 1289) förderte die planmäßige Ansiedlung deutscher Einwanderer in das relativ dünn besiedelte Territorium des Bistums. Seinem Ruf folgten Angehörige von Adelsgeschlechtern aus seiner Heimat, wie Kirchberg, Käfernburg und Eberstein, die er mit Ländereien im Stiftsgebiet belehnte. In den Jahren 1276 und 1277 konnte er das Gebiet des Stiftes abrunden, als er für 3500 Mark Silber den westlich der Persante gelegenen Teil des Landes Kolberg erwarb.

    Die durch die Siedler wachsenden Abgaben an das Bistum führten zu einem deutlichen Anstieg seiner Einkünfte.

    Parallel zur deutschen Besiedlung erfolgte die Akkulturation und Assimilation der Pomoranen. Dabei handelte es sich um einen sehr langfristigen Prozess, der in Vorpommern zu Beginn des 15. Jh. abgeschlossen war, während in Hinterpommern östlich von Kolberg (Kołobrzeg) zu dieser Zeit noch die slawische Bevölkerung überwog.

    Der niedere slawische Adel profitierte kaum vom Landesausbau und sah sich mit einer starken Konkurrenz deutscher Adliger konfrontiert.

    Die bäuerlichen Siedler kamen hauptsächlich aus Flandern, (Nieder-)Sachsen, Westfalen, Holland und Dänemark, im südlichen Raum um Stettin auch aus dem Harzer Umland. Dementsprechend erhielten die küstennahen Städte das Lübische und die Städte des Stettiner Raums das Magdeburger Recht (in einer Stettiner Abwandlung).

  • Um 1300 erwarb Wedel das Gebiet um Bublitz im Gefolge der Askanier. Die Familie von Wedel ist der Name eines alten Adelsgeschlechts aus Stormarn und führt ihren Ursprung auf den 1149 erwähnten Vogt Heinrich des Klosters Neumünster in Holstein zurück. Seit 1240 zählte man sie zum pommerschen Adel, und noch heute existiert die Familie in Dänemark und Deutschland.

    Die Besitzungen des Domkapitels von Cammin bestanden bis 1308 größtenteils aus Siedlungen mit slawischem Recht.

  • Seit 1309 war der Kreis Schlochau durch Kauf eine Komturei des deutschen Ritterordens. Nach der Festlegung der Grenze des Ordensstaates gegen das Territorium der Bischöfe von Cammin 1310 und 1313 begann der Orden mit der Erschließung seiner Grenzgebiete.

  • Aus der Grenzbeschreibung des Deutschen Ordens von 1321 geht hervor, dass das Bublitzer Land bereits bischöflich war und zwar als Bestandteil des Landes Köslin (terra Cussalin). Auch der halbe Dolgensee und die Gegend bis zum Platz Sadicker bei Hammerstein soll stiftisch gewesen sein.

  • Erstmals wird Bublitz, das sich zu dieser Zeit im Herrschaftsbereich der Herzöge von Pommern-Wolgast befand, in einer Urkunde als Terra Bubulzik erwähnt. Der Ort selbst wurde früher Bubulz genannt. Der Bischof von Cammin Friedrich von Eickstedt erwarb von den ansässigen Adelsgeschlechtern Wedel (auch Wedell), Spening und Sanitz den größten Teil des Landes Bublitz. Der restliche vierte Teil blieb im Besitz der Familie Kameke.

    Die Ostsiedlung hat ganz Pommern, West- und Ostpreußen erfasst.

    Bernhard Brügger Feudale Expansion und Migration am Beispiel des mittelalterlichen Mecklenburg-Vorpommern

  • Der Bischof von Cammin verlieh Bublitz das Lübische Stadtrecht.

    Der Flecken, der später Bischofthum heißen sollte, lag auf dem Bublitzer Gebiet.

    In diesen Zeitraum kann die Gründung der Domäne Bublitz mit dem Vorwerk Casimirshof und dem Dorf Bischofthum fallen und die Ansiedlung mehrerer Bauern Kokenbecker (neben anderen), vielleicht aus den übrigen Wohnsitzen derer von Eickstedt.

    Es kann angenommen werden, dass Casimirshof als Domäne bereits bestand und vom Bischof Friedrich als Vorwerk übernommen wurde, und er in unmittelbarer Nachbarschaft den Ort Bischofthum gründete und/oder durch Namensgebung als sein Eigentum kennzeichnete

    Die Domäne Kasimirshof erhielt ihren Namen vermutlich von einem der Herzöge Kasimir aus dem Greifenhaus.

  • Der Bischof von Cammin einigt sich mit dem Deutschen Orden über den Grenzverlauf. Im wesentlichen entsprach er wohl der heute bekannten Grenze zwischen den Kreisen Neustettin und Schlochau, siehe Karte von 1905.

  • Der Schwarze Tod (die Pest) rafft ein Viertel der Pommern dahin.

    In Mitteleuropa starben zwischen 1347-1351 etwa 25 Millionen Menschen (knapp ⅔ der Gesamtbevölkerung) an dieser Krankheit, mit der Folge eines Abebbens der Siedlungsbewegung.

  • Der weltliche Herrschaftsbereich des Bistums Cammin um 1400.

    Bisher gibt es keine nähere Erläuterung wieso das Bistum Cammin sich auch auf Pomerellen, das Herrschaftsgebiet des Deutschen Ordens, erstreckte.

  • 10. August, erste bekannte Erwähnung von Bischofthum in einer Handfeste. Vor diesem Zeitpunkt gab es den Ort bereits. Wann Bischofthum entstand, konnte bisher nicht festgestellt werden.

    Nach dieser Handfeste wurde Bischofthum dem Kreis Schlochau zugerechnet, der seit 1309 durch Kauf eine Komturei des deutschen Ritterordens war.

    Die Unsicherheiten bezüglich des Grenzverlaufes scheinen noch bestanden zu haben, denn der Orden vergibt ein Dorf zu vererblichem Besitz, das der Bischof von Cammin als sein Eigentum beanspruchte.

    Die Handfeste nennt eine Dorfgröße von sechzig huben Cölmischer masze. Eine altkulmer Hufe war 16,810 ha groß, damit betrug die Größe des Dorfes 1.008,612 ha.

    Wenn man normale Reproduktionsziffern der Bevölkerung unterstellt und in Bischofthum 1719 acht Einwohner namens Kuchenbecker registriert wurden, müssen um 1400 bereits 7 männliche Kuchenbeckers dort gelebt haben.

  • Das Bistum Cammin ist ein selbständiges Fürstentum, damit lag Bischofthum im Fürstentum Cammin.

  • Am 4. Mai 1545 wurde der Stettiner Kanzler Bartholomäus Suawe erster evangelischer Bischof unter der Hoheit der pommerschen Herzöge.

  • 1556 wurde der 14-jährige Herzog Johann Friedrich zum Bischof gewählt, damit wurde das Bistum Cammin ab 1556 eine Sekundogenitur der pommerschen Herzöge.

  • Die Erweiterte und erklärte Bauern- und Schäferordnung vom 16. Mai 1616 erkennt das Bauernlegen (Leibeigenschaft) an.

    Ob und inwieweit die Bauern der Güter des Stifts Kammin, also auch die Bischofthumer Bauern betroffen waren, ist nicht bekannt. Allerdings werden die Bischofthumer Bauern in einigen späteren Dokumenten als Lassiten bezeichnet, also ohne eigenen Besitz.

  • Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Als Auslöser des Krieges gilt der Aufstand der böhmischen Stände und der Prager Fenstersturz vom 23.05.1618.

  • 05.10.1624 (erste dokumentierte) Ernennung eines Freyschulzen in Bischofthum: Jacob Glashagen, ernannt durch Bogislaus (Bogislaw XIV.), evangelischer Bischof von Cammin von 1623 bis 1637.

    Inschrift im nebenstehenden Bild:

    Nun Ruhe ich Fürst Bogislaus, und gehe aus
    des Pomern haus, die sanffte ruh schafft
    mir der Todt, weil sie ein End macht
    aller Noht, von Herzen hab ich
    sie begehet, die Kraft mich Herr
    Christ gewehrt kein Ruh hat
    ich im Leben mein, im Todt
    werd ich zu frieden sein.
    drum folg mir nach O Pom-
    merlandt, hir geht es guht in
    allen Standt, Ich wünsch das du in
    allen dingen mögst nach die
    Krohne des lebens ringen.
    So wird dich Christus Jesus drein bringen.
     
  • Pommern wird vom 30-jährigen Krieg erfasst. 50-70 % der pommerschen Bevölkerung fallen dem Krieg zum Opfer. Am Ende des Krieges war Pommern geteilt und lag wirtschaftlich darnieder. Von 1630 bis zum Westfälischen Frieden 1648 wurde das gesamte Gebiet Pommerns von Schweden verwaltet, anschließend wurde es in das zum Kurfürstentum Brandenburg gehörende Hinterpommern und das weiterhin als Schwedisch-Pommern bei Schweden verbleibende Vorpommern geteilt.

  • Der Westfälische Friede beendet den Dreißigjährigen Krieg am 24.10.1648. Durch den Westfälischen Frieden kam Hinterpommern zu Brandenburg, und Vorpommern wurde zu Schwedisch-Pommern.

    Das Hochstift und Fürstentum Cammin wurde säkularisiert. 1650 übernahm Brandenburg gegen eine Abfindung die östliche Hälfte in staatliche Verwaltung, 1679 auch die westliche Hälfte. Das protestantische Domkapitel wurde 1810 aufgelöst.

    Bischofthum gehörte zum Nachfolger des Fürstentums Cammin, dem Kreis Fürstenthum, und unterstand dem kurfürstlichen Amt in Bublitz.

  • 1653 wurden in Kolberg die neue Regierung mit Präsident und Kanzler, ein Hofgericht und ein Konsistorium mit einem Generalsuperintendenten eingerichtet. In den 1660er Jahren wurden eine Jagd- und Holzordnung erlassen und eine Münze in Stargard gegründet. Die lokale Verwaltung lag bei den landesherrlichen Domänenämtern, (Familien-) Kreisen schlossgesessener Familien, Gütern des Stifts Kammin, ritterschaftlichen Kreisen und den kreisfreien Immediatstädten. Über den Behörden und Einrichtungen schwebte der ehrenamtlich tätige Statthalter des Kurfürsten bzw. Königs, vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis 1916 meist ein Mitglied des Königshauses der Hohenzollern.

  • 02.01.1658, zum Freyschulzen von Bischofthum wird von George von Bonin Hauptmann auf Bublitz auf Bonin-Cartzin erstmals ein Kuchenbecker ernannt: David Kockenbecker.

  • Nach der kurfürstlichen Gesinde-, Bauern- und Schäferordnung durfte kein Bauer, Kossät oder sonstiger Untertan seinen Wohnort verlassen. Eine freie Wahl des Wohnortes gab es für sie nicht. Den Namen eines Entlaufenen sollte, weil er sich als ein Dieb seiner Obrigkeit die Leibeigenschaft gestohlen, (der Henker) an drey oder mehr Orten ausrufen und an den Galgen schlagen. - Die Bauern hatten ohne Entschädigung allerhand ungemessene Frondienste in und außerhalb der Erndte zu leisten.

  • Friedrich Wilhelm I., König in Preußen und Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches (* 14. August 1688 in Berlin; † 31. Mai 1740 in Potsdam), aus dem Haus Hohenzollern, bekannt als Soldatenkönig, regierte Preußen von 1713 bis 1740.

    Zum Zwecke der Hufenklassifikation bereiste eine Kommission unter der Leitung des Generalmajors von Blankensee den Kreis Fürstentum, besuchte u.a. am 6. Juli 1719 Bublitz und untersuchte von dort Bischoffthumb, Possess (Besitzer): das königl. Amt hieselbst.

  • Die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer zu Stettin entstand im Januar 1723 und begann ihre Tätigkeit in Stargard und wurde nach einigen Monaten nach Stettin in das ehemalige Herzogsschloß verlegt. Das neue Amt übernahm die Zuständigkeiten der im brandenburgischen Pommern seit 1653 bestehenden Domänenkammer, die sich mit der Verwaltung der königlichen Besitzungen befasste, sowie des seit 1713 existierenden Kriegskommissariats, das die städtische Verwaltung und hierbei u.a. die Steuererhebung überwachte. Die Kriegs- und Domänenkammer existierte bis 1808, als sie als Ergebnis der Stein-Hardenbergschen Reformen aufgelöst wurde; ihre Kompetenzen wurden von den neugebildeten Ämtern der Provinzialverwaltung übernommen – den Regierungen.

    Preußisch-Pommern wurde 1724 in vier steuerrätliche Städtekreise (Stettin, Pyritz, Kolberg, Stolp) und 17 landrätliche Kreise eingeteilt, neben denen es noch drei Prälatenkreise gab. An der Spitze eines jeden Kreises stand ein Landrat, der landesherrlicher Beamter, aber auch Vertreter der Kreisstände war. Ihm entsprach in den Städten der Steuerrat, der aber nur dem Landesherrn verpflichtet war. Unterhalb dieser Mittelebenen bildeten die Stadträte, Rittergutsbesitzer und Domänen-Amtmänner die untere Verwaltungsschicht.

    Die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten bei der Verwaltung der Bischofthumer Grundstücke können auch aus den wechselnden Zuständigkeiten und der damit einhergehenden Verlagerung von Akten resultieren.

  • Siebenjähriger Krieg

    (1756 bis 1763)

    In der Schlacht bei Zorndorf (nahe Küstrin an der Oder) im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) kam es am 25. August 1758 erstmals zum bewaffneten Aufeinandertreffen der preußischen Hauptarmee und der russischen Streitkräfte unter ihrem Oberbefehlshaber Graf Wilhelm von Fermor.

    Jacob Kuchenbecker aus Bischofthum, nahm als Musquetier an dieser Schlacht teil und galt seitdem als vermisst.

    Für die Bevölkerung der beteiligten Staaten in den Kriegsgebieten hatte der Krieg zum Teil katastrophale Auswirkungen. Der Verlust an Soldaten war immens – so verlor allein Preußen 180.000 Mann. Auch die Zivilbevölkerung wurde dezimiert, insbesondere in den am stärksten betroffenen Gebieten wie Sachsen oder Pommern.

  • Nachdem im Jahre 1772 im Zuge der ersten Teilung Polens u.a. Westpreußen an das Königreich Preußen gefallen war, zogen einige Kuchenbecker aus Bischofthum gen Osten:
    1773 bis 1777, diverse Heiraten und Patenschaften der Kuchenbecker im Kreise Schlochau: u.a. in Baldenburg und Briesnitz.

  • 1778-1784 - die Absenkung des Vilmsees um 2,70 Meter, dadurch wurden bei Neustettin 4000 Morgen Wiesenland gewonnen.

    Bei dem Vilmsee handelt es sich um einen Grundmoränensee bei Neustettin, der bei einer Gesamtfläche von 127 Hektar eine Tiefe von bis zu 6 Metern erreicht und sich in einer Höhenlage von 133 Metern über NN. befindet.

    Verbunden mit der Absenkung des Vilmsees dürfte die Trockenlegung von Sümpfen und Bruchwäldern auf dem Gemeindegebiet von Bischofthum gestanden haben, die zur Gewinnung von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche führte.

  • Bischofthum hat 1 Freyschulzen, 15 Bauern, 2 Halbbauern, 3 Büdner, 1 Schmied, 1 Schulmeister, 25 Feuerstellen.

  • Zeichner der folgenden Karte offensichtlich unbekannt.

    Carte Topographique D Allemagne, Contenant le Duché de Pomeranie et une Partie de la Nouv: Marche, von Berndt bei I. Iaeger Frankfurt am Main, 1789.
  • 1794 bis 1843, erbliche Überlassung der Bauern- und Kossätenhöfe zu Bischofthum, zum größten Teil auf der Grundlage der Genehmigung vom 2. März 1805 des Königlichen Generaldirectoriums.

    Die ersten bekannten Erbverschreibungen in Bischofthum galten dem Mousquetier und Büdner David Kuchenbecker und dem Büdner Johann Kuchenbecker, sie erhielten ihre Budem am 28. bzw. 29.11.1794 zu erblichem Besitz.

    Der Schulzenhof wurde aufgrund des Vertragsentwurfes vom 27.03.1794 an den Frey- und Lehnschulzen Michael Erdmann Kuchenbecker am 12.03.1798 durch Erbverschreibung übertragen.

    Die Verhandlungen mit den übrigen Bauern begannen 1826 und zogen sich hin.

     
  • 1795/1796: Karte von Franz Johann Joseph von Reilly (1766–1820). Das Herzogthum Pommern - Preussisch und Schwedischen Antheils. Kolorierter Kupferstich.

  • Als Preußen 1806/07 Napoleon unterlag, geriet auch Pommern unter französische Besatzung. Die anfänglich profranzösische Stimmung kippte jedoch, als die Besatzer immer mehr Kontributionen (Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen Gebiet) erhoben.

  • Stein-Hardenberg-Reform

    Das Edikt vom 9. Oktober 1807 stand zeitlich am Beginn der Reformpolitik in Preußen. Es hob alle bislang bestehenden Berufsschranken auf, beseitigte die Erbuntertänigkeit der Bauern und gab den Güterverkehr frei.

    von Stein
    von Hardenberg

    Bauernbefreiung: Die Bauern wurden dabei persönlich frei, sie erhielten das volle Eigentum am Boden; Dienste und sonstige feudale Verpflichtungen wurden aufgehoben. Die Individualisierung des Bodens führte aber auch zur Auflösung der Allmende, also der gemeinsamen Nutzung von Wald und Weiden der Dörfer. Bereits seit dem 18. Jahrhundert begann die Befreiung der Bauern auf dem königlichen Domänenbesitz.

    In dem Edikt hieß es:

    Mit dem Martini-Tage Eintausend Achthundert und Zehn hört alle Guts-Unterthänigkeit in Unseren sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martini-Tage 1810 gibt es nur freie Leute …
  • Die bei Bischofthum dargestellten Seen haben sich später, wenn sie überhaupt existierten, größtenteils zurückgebildet zu Bruchwäldern. In diesem Zusammenhang ist die Absenkung des Vilmsees bei Neustettin wahrscheinlich von Bedeutung.

  • Befreiungskriege

    (1813 bis 1815)

    1813 bis 1815 Pommern wird wieder frei von der napoleonischen Besatzung.

    Von 1816 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges existierte Pommern in diesen Grenzen, wie auch die nachfolgende Karte von 1905 verdeutlicht.

  • Provinzialverwaltung

    (1815 bis 1876/89)

    Die innere Administration der preußischen Provinzen lag ab 1815 bei den Oberpräsidien und den Regierungen (Oberpräsident, Regierungspräsident). Die Regierungspräsidien, an deren Spitze ein Oberpräsident, gewöhnlich zugleich auch Regierungspräsident steht, kreiert durch das Publikandum vom 16. Dezember 1808 und die Verordnung vom 30. April 1815, sind die obersten Verwaltungsbehörden in den Provinzen, deren Wirkungskreis durch die Instruktionen vom 23. Oktober 1817 und 31. Dezember 1825 festgelegt worden ist.

  • Beginn der Separation in Bischofthum

    Die durch preußische Gesetze veranlasste Separation (Zusammenlegung, Flurbereinigung) hatte das Ziel, die oft verstreut liegenden Ackerflächen zu arrondieren und das bisher gemeinsam genutzte Weide- und Waldland den einzelnen Bauern zuzuteilen, den privaten Besitz also zu vergrößern. Um lange Anfahrtswege zu ersparen, wurden vereinzelt Gehöfte auch nach draußen verlegt, so entstanden die Abbauen (Abbauten).
    Die Bodenreformen endeten 1850.

  • Bis 1822 gab es in ganz Hinterpommern keine ausgebauten Straßen, sondern nur sandige Feldwege. Die ersten ausgebauten Kunststraßen führten von Berlin aus entlang der Eilpostrouten nach Bromberg, nach Königsberg in Ostpreußen (als spätere R 1) und nach Stettin (als spätere R 2). Diese Straßen wurden bis 1828 fertiggestellt. Zwischen 1830 und 1835 wurden die Strecken von Stettin nach Danzig (als Hauptverkehrsader Hinterpommerns) und Stralsund (als Hauptverkehrsader Vorpommerns) zu Chausseen ausgebaut. In den folgenden Jahren bis 1848 entstanden lediglich kurze Zweigstrecken von Altdamm nach Stargard sowie zu den Ostseehäfen Kolberg, Rügenwalde, Stolpmünde und Wolgast. Die geplante Chaussee von Stettin nach Bromberg wurde lediglich bis Reetz fertiggestellt, weil der Eisenbahnbau ab 1848 für eine Verlagerung der Verkehrsströme sorgte.

  • Separation (Flurbereinigung), die Bauernbefreiung und eine Agrarreform, nachfolgend kurz zusammengefasst:

    Gewinnung von wirtschaftlich nutzbaren Flächen durch Trockenlegung der Sümpfe und Brüche und Absenkung der Seen (Urbarmachung).

    Ablösung und endgültige Abstellung der bäuerlichen Dienste und Abgaben und Entlassung aus der Grund- oder Gutsherrschaft (Bauernbefreiung) und Übertragung der Höfe durch Erbverschreibungen;

    Flurbereinigung durch Umlegung der zersplitterten Besitzparzellen in individuell nutzbare größere Einheiten (Verkoppelung) und Auflösung, gegebenenfalls Aufteilung der Allmenden und Gemeinheiten und Anlegen der Abbauen (Separation);

    Abschaffung der sogenannten Drei-Felder-Wirtschaft und Übergang zur Fruchtwechsel-Wirtschaft, Anbau von Zwischenfrüchten und Futterpflanzungen, Stallviehhaltung, zunehmende Düngung (Agrarreform).

    siehe auch: Leben auf dem Land im 19. Jahrhundert Die Bauernbefreiung und die Agrarreform

  • Dorfstraßenregulierung in Bischofthum

  • 1842 bis 1873 diverse Heiraten und Patenschaften der Bischofthumer Kuchenbecker im Kreis Neustettin: u.a. in Sparsee, Wurchow und Sassenburg.

  • Ab 1848 entstanden die Landstraßen zur Erschließung des ländlichen Raumes. Bis zur Fertigstellung der Eisenbahnlinie Stettin–Danzig im Jahre 1870 blieb die Straße der wichtigste Verkehrsträger Hinterpommerns. Dementsprechend wurden in den 1850er und 1860er Jahren die wichtigsten Landstraßen erbaut. Nach 1875 wurden die Kleinstädte Hinterpommerns durch Eisenbahnlinien erschlossen und beim Straßenbau wurden vor allem bestehende Lücken im Straßennetz geschlossen.

  • Einführung der Gewerbesteuer

  • 1864-1868 Der Streitzigsee- und der Vilmsee bei Neustettin werden erneut abgesenkt, die Auswirkungen auf die Feldmark Bischofthum sind nicht bekannt.

  • Im Deutsch-Französischen Krieg von 1870–1871 erklärte das Kaiserreich Frankreich dem Königreich Preußen bzw. dem Norddeutschen Bund den Krieg. Innerhalb weniger Wochen im Spätsommer 1870 wurden die französischen Armeen besiegt und Kaiser Napoléon III. gefangen genommen. Frankreich führte jedoch als Republik den Krieg weiter und war erst im Frühjahr 1871 zum Friedensschluss bereit.

    Der Krieg ist der dritte und letzte der Deutschen Einigungskriege, er führte zur von Bismarck betriebenen deutschen Reichsgründung mit der Proklamation des Deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871).

  • Zum 1. September 1872 wurde der Kreis Fürstenthum aufgelöst. Es entstanden die drei neuen Kreise: Bublitz, Cöslin, Colberg Cörlin.

    Bischofthum gehörte bis 1932 zum Kreis Bublitz.

  • Am 1. Oktober 1878 wurde von der Preußischen Ostbahn die Bahnstrecke Neustettin - Rummelsburg – Stolp – Stolpmünde in Betrieb genommenen. 1878 erhielt auch Baldenburg seine Eisenbahnanbindung. Damit war der nächstgelegene Bahnhof von Bischofthum nur etwa 6 km entfernt.

    Am 15. Mai 1879 wurde das Streckennetz um die Bahnstrecke Posen – Schneidemühl – Neustettin erweitert.

  • In den Gemeindeeinheiten des Kreises Bublitz von 1905 ist der Gesamtflächeninhalt von Bischofthum mit 1.181,5 ha erfasst, davon wurden 732,5 ha landwirtschaflich genutzt.

    Dagegen wurde um 1408 die Gemarkung Bischofthum mit einer Größe von 1.008,612 ha angegeben, wovon 1719 nur etwa 226 ha von den 16 Bauern genutzt wurden.

  • 1. Weltkrieg

    (1914 bis 1918)

    Pommern wird verschont, hat aber etliche Gefallene zu betrauern.

    Durch den Versailler Vertrag muss der größte Teil der Provinz Posen-Westpreußen an Polen abgetreten werden.

    Die Gefallenen aus Bischofthum sind:

    • Max Lünser - 6.9.14
    • Hermann Remter - 20.11.14
    • Franz Giese - 2.12.14
    • Max Schacht - 30.10.15
    • Joh. Engfer - 20.7.16
    • Otto Kuchenbecker - 25.9.16
    • Gustav Pech - 10.4.17
    • Paul Roeske - 25.4.17
    • H. Kuchenbecker - 9.10.17
    • August Dahlke - 1.6.18
    • Emil Schwanke - 21.7.18
    • Karl Redlin - vermißt
  • 1919 bis 1920: Ausbau der Straße nach Kasimirshof als Schotterstraße in Handarbeit.

  • Zum 1. Oktober wurden der Kreis Bublitz und der Landkreis Köslin zum neuen Landkreis Köslin zusammengeschlossen: Eingliederung der Landgemeinde Bischofthum in den Kreis Neustettin.

    Eine Karte zum Kreis Neustettin ist einzusehen bei: Hinterpommern Gemeinden im Kreis Neustettin.

    Das abgebildete Dokument ist ein Auszug aus dem Gesetz vom 3. August 1932 über die Neugliederung von Landkreisen.

  • Die Bodennutzung der Gemeinde Bischofthum wurde wie folgt veranschlagt: Landwirtschaftliche Nutzung 62%, davon Ackerland 85% (mit Roggen 35%, Hafer 16%, Gerste 3%, Weizen 2%, mit Kartoffeln 18%, Hackfrüchten 15%) und Dauergrünland 15% (mit Klee, Kleegras und Luzerne 7%), Forstwirtschafliche Nutzung 22%, Moor und sonstige Flächen 16%.

  • 2. Weltkrieg

    (1939 bis 1945)

    Pommern wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Bischofthumer Bevölkerung floh am 26. Februar 1945 vor der anrückenden Übermacht der Roten Armee nach Westen. Die Flüchtlinge kamen bis Treptow an der Rega. Dort holte die russische Armee sie ein, ihnen wurde alles abgenommen und sie wurden nach Bischofthum zurückgeschickt.

    Im Frühjahr 1945 wurde der Kreis Neustettin mit Bischofthum durch die Rote Armee besetzt und danach ein Teil Polens.

  • Auszug aus dem Sparseebrief 10, Dezember 2009, Herausgeber Jens Laschewski, Schwerin

    Unmittelbar nach dem Krieg wurde die polnische Gmina (Gemeinde) Spore gebildet, zu der neben dem Dorf Sparsee die Dörfer Bischofsthum, Briesen, Drensch, Grumsdorf, Klein Dallenthin, Kasimirshof, Linow, Neugönne, Stepen, Wurchow und Sassenburg gehörten. Die deutsche Bevölkerung in diesen Orten betrug am 18.04.1945 insgesamt ca. 1.400, was bei einer Vorkriegsbevölkerung von etwa 4.645 ca. 30% entspricht. Im Zeitraum 23.06.1945 bis 14.08.1945 lag sie bei etwa 1.850. Bis zum 12.12.1945 hatte sie sich auf ca. 2.500 vergrößert, was etwa 54% der Vorkriegsbevölkerung ausmacht.

    Ab 1946 begannen die Ausweisungen. Im Zeitraum 19.02.1946 bis 19.03.1946 wurden etwa 400 Deutsche ausgewiesen und um den 15.04.1946 noch einmal ca. 250. Ende April 1946 wurden ca. 750 Deutsche ausgewiesen und um den 20.05.1946 etwa weitere 550 Deutsche. Um den 03.06.1946 verminderte sich die deutsche Bevölkerung noch einmal um etwa 200 Personen, so dass in den oben benannten Dörfern ab dem Juni 1946 noch insgesamt etwa 350 Deutsche lebten. Bis zum Ende des Jahres 1949 hatte sich diese Zahl auf ca. 80 reduziert.

  • Protokoll der Schulzenversammlung vom 12. Mai 1945

    Die Namen der Schulzen (mit dem Geburtsdatum):

    • Bischofsthum – Frieda Anders (08.12.1920)
    • Briesen – Gustav Schewe (15.11.1887)
    • Drensch – Karl Holz (13.03.1889)
    • Kasimirshof – Paul Kuchenbecker (18.11.1886)
    • Neugönne – August Becker (05.08.1901)
    • Sparsee – Heinrich Schulz (12.05.1880)
  • Für den Landrat des Kreises Szczecinek, 5. Juni 1945

    Schulzen/Gemeindevorsteher und ihre Stellvertreter (Kursiv: die polnischen Schulzen):

    • Bischofsthum (mit Lübschenhof) - Frieda Anders
    • Briesen (mit Guntersberg) - Gustav Schewe
    • Drensch (mit Wuhrmühle) – Stanisław Oskwarek, Karl Holz
    • Kl. Dallenthin (mit Replin, Henriettenthal, Eichbrink) – Paul Hübner, Fritz Hensel
    • Kasimirshof – Franciszek Józefiak, Paul Kuchenbecker
    • Neugönne (mit Karlsberg, Schmaunzfelde) - August Becker
    • Sparsee (mit Steinforth) – Zygmunt Sala, Heinrich Schulz
    • Stepen (mit Stepener Mühle, Schönwalde, Rosenhof, Diekberg, Phillipshütte) – Bernhard Zickuhr
    • Sassenburg (mit Jugendherberge Wuhrberg) – Antoni Kosiński, Max Kuchenbecker
  • Vollständige Ausweisung der noch verbliebenen deutschen Bevölkerung seitens der polnischen Behörden aus dem östlichen Teil Pommerns.

    Die deutsche Bevölkerung dieses Gebiets – etwa 1,9 Mio. Menschen bei einer Gesamtbevölkerung Pommerns von 2,4 Mio. (1939) – flüchtete 1945 vor der sowjetischen Armee oder wurden bis 1948 vertrieben.

    Die neuen Bewohner Hinterpommerns und Stettins kamen aus Zentralpolen, aber auch aus den von der UdSSR annektierten östlichen Landesteilen Vorkriegspolens. Hinzu kamen 53.000 Ukrainer, die im Rahmen der Aktion Weichsel aus dem Südosten Polens zwangsumgesiedelt wurden.

  • Kuchenbecker in Polen 1998

    Legende
    Kürzel
    Powiat (Landkreis)
    Anzahl
    By
    Bydgoskie
    15
    Cz
    Częstochowskie
    5
    El
    Elbląskie
    11
    Ra
    Radomskie
    1
    Sz
    Szczecińskie
    1
    ZG
    Zielonogórskie
    6
     
    Summe
    39

    Dr. Detlef Pagel Gebrauchsanweisung für eine polnische Website zur Namensforschung in Polen
    Serwis heraldyczny-genealogiczny

  • Polen besteht heute aus 16 Bezirken (Wojewodschaften).

    Bischofthum (Biskupice) liegt in der Woiwodschaft Westpommern (polnisch: województwo zachodniopomorskie).