Bauernhaus, Bauernhof

Die Gegend um Bischofthum war bei seiner Besiedlung fast menschenleer. Die ersten Siedler waren daher auf sich allein gestellt und mussten ihr Bau- und Ackerland durch Rodungsmaßnahmen gewinnen. Ihre ersten Unterkünfte werden Erdhütten gewesen sein, sogenannte Buden, halb in die Erde eingegraben, mit leichtem Dach.

Die Bezeichnung Bude …

… ist uns heute noch geläufig und bezieht sich auf jegliche Art minderwertiger Behausung. […] In solchen Buden haben im Prinzip sämtliche Kolonisten gelebt. Sie sind die ersten Behausungen der Siedler gewesen und sind ein Symbol jener unglaublichen Bedürfnislosigkeit, die sie auf sich nehmen mussten und wollten, um zu einem halbwegs gesicherten Dasein in der Fremde zu gelangen.

Emil Goehrtz

Diese ersten Behausungen konnten nur eine sehr begrenzte Nutzungszeit haben, denn …

… dorthin dringt keine Sonne durch. Rauch und Ausdünstungen ersticken darin den Menschen und töten ihn oft im kindlichen Alter. Erschöpft von der Tagesarbeit schläft der Hausvater zusammen mit seinen Kindern auf nacktem Stroh, auf demselben Lager, auf dem seine Kuh mit dem Kalbe steht und das Schwein mit den Ferkeln liegt.

Platkowniza-Sadoles Chronik, Seite 20-34

Die ersten richtigen Bauernhäuser in Bischofthum wurden vermutlich als eingeschossige Blockhäuser errichtet. Mit den Bauarbeiten begannen die Siedler bereits während der Rodungsarbeiten. Diese Blockhäuser werden vielfach auch als Schrotholzbau bezeichnet, sie waren mit einem Wohnbereich und einem Wirtschaftsteil unter einem Dach ausgestattet. Diese Bauart entstand im hohen Mittelalter in Landschaften, in denen das Vieh über lange Winter vor Kälte und Nässe geschützt und häufig feuchtes Getreide eingefahren und nachgetrocknet werden musste, das Wohnstallhaus:

Das Hallenhaus vereint Wohnbereich, Stall und Tenne unter einem Dach. Wohnstallhäuser als Schrotholzbau oder später in Holz-Lehm-Bauweise (Fachwerk) waren im Zuge der Ostsiedlung weit verbreitet. Holz stand für den Bau eines Blockhauses bei den Rodungsarbeiten der Kolonisten reichlich zur Verfügung. Emil Goehrtz beschreibt ein solches Schrotholzhaus:

Die äußeren Wände bestehen aus 14 cm starken, behauenen oder gesägten Halbhölzern, die aufeinandergelegt und verdübelt sind. An den Gebäudeecken bzw. beim Zusammenstoß zweier Wände sind diese Hölzer entweder schräg oder schwalbenschwanzförmig überblattet und bündig oder mit überstehenden Balkenenden abgeschnitten. […] Auf der Innenseite sind sie mit dem Beil aufgeraut und mit dünnen Leisten rautenförmig benagelt, die als Träger für den Lehmputz dienen. Das Dach ist ein Kehlbalkendach, die Giebel sind verbrettert. …

Zur Vermeidung der schnellen Zerstörung der unteren Hölzer durch Feuchtigkeit legte man diese auf Steine. Auch Feldsteine gab es in diesem Bischofthumer Endmoränengebiet zuhauf.

Quelle: Conversations-Lexicon

Später ging man wegen der Holzersparnis zur Fachwerkbauweise über. Allerdings benötigte man für diese Bauweise Kenntnisse im Abbinden der Hölzer, also im Vermessen, Bearbeiten, Zusammenpassen und Kennzeichnen von Gebinden, den durch Riegel und Streben mit einander verbundenen Holzständern. Die Holzständer stehen auf Fundamentsteinen oder untermauerten Holzschwellen und bilden große Gefache. Die kleinsten Häuser haben 2 Fache à ca. 2,50 m, die größten mit 10 Fachen erreichen eine Länge von etwa 25 m.

Riehe Das niederdeutsche Hallenhaus

Das Ständergerüst in einem Hallenhaus trägt eine Deelendecke als Ernteboden. Die Ausfachungen zwischen den Holzbalken der Wände sind mit Holzstaken, die häufig mit Stroh umwickelt sind, zugesetzt oder mit Weidenflechtwerk ausgefüllt und mit Lehmputz beiderseitig überzogen. Das Holzwerk ist außen geteert, und die Ausfachungen mit weißer, selten roter Kalkfarbe gestrichen. Das Dach ist mit Rohr oder Stroh gedeckt. Ein Keller ist nicht vorhanden. Zwischen den beiden tragenden Holzständerreihen liegt die Diele.

Mit einem gestampften Lehmboden war die Diele der Wirtschafts- und Arbeitsraum des Hauses. Hier wurde die Ernte eingebracht und auf dem darüber liegenden Dachboden eingelagert. In ihr konnten wettergeschützt Tätigkeiten, wie das Trocknen von Vorräten, Brechen von Flachs, Spinnen oder Dreschen von Getreide ausgeübt werden. Auch wurden in der Diele Feiern abgehalten und die verstorbenen Familienangehörigen aufgebahrt. Zu beiden Seiten lagen die halboffenen Stallungen (Kübbungen) für das Vieh, wie Pferde und Kühe, sowie Kammern für Mägde und Knechte. Im Bereich des Einfahrtstores hatte das Federvieh seinen Platz am Rande der Diele. Schweine waren schon von Anfang an wegen des Geruchs in einen separaten Schweinestall außerhalb des Hauses verbannt. […] Die Diele ging ohne Trennung in den offenen Wohn- und Küchenbereich über, das Flett.

Wikipedia Hallenhaus

Gewöhnlich sind die Wohnräume an der einen Giebelseite, die Stallungen an den beiden Längsseiten angebracht, sodass die zwischen denselben gelegene Diele eine T-förmige Gestalt erhält und mit drei Eingängen, zweien an den beiden Langseiten und dem Haupteingang an der anderen Giebelwand. Die dem Haupteingang gegenüberliegenden Wohn- bzw. Schlafstuben enthalten Bettnischen (Bettluchten). Über diesen Stuben, die nur eine lichte Höhe von 2,10 m hatten, lag der Kornboden und über der Diele der Heuboden. Beidseitig neben der Diele sind Abseiten angeordnet, die teils als Vorratsräume für Lebensmittel dienten, teils als Stallkoben, teils als Schlafnischen eingerichtet waren und zur Diele mit Holzläden geschlossen werden konnten. Einen Keller gab es nicht.

Von der Feuerstelle aus, die mitten auf dem Flett lag, hatte die Bäuerin das Vieh und das ganze übrige Haus im Blick. Emil Goehrtz befasst sich ausführlich mit der Feuerstelle:

Der Rauch stieg von dem offenen Feuer zur Decke, verbreitete sich hier langsam, entwich durch die in der Rückwand gelegene Luke nach dem Dachboden und erreichte durch die Stroheindeckung des Daches hindurch und durch das Uhlenloch an den beiden Enden der Dachfirste das Freie. Um etwaige Funken abzufangen, waren auf dem Herd eine hintere und drei seitliche, etwa 1,50 m hohe, gemauerte Wände hochgezogen, die oben mit Schwibbögen verbunden waren. Der Abzug des Rauches regelte sich so, dass er nur in einer Schicht von etwa 50 cm unter der Decke schwebte. In Kopfhöhe war die Luft vollständig frei von Rauch. Durch diese Art der Rauchabführung wurde die Festigkeit des Holzwerks, das dazu noch aus Eichenholz bestand, außerordentlich erhöht und gegen jeden Schaden so widerstandsfähig gemacht, dass die Lebensdauer eine fast unbegrenzte war. Das Stroh- oder Rohrdach, das unter gewöhnlichen Verhältnissen etwa 25-30 Jahre hält, brauchte bei den Rauchhäusern erst in etwa 50 Jahren umgedeckt zu werden. Vor dem Herd ging quer durch die Diele eine starke Bohle in Höhe der Decke der Abseiten, der sogenannte Katzenbalken, an dem auf Knaggen Haushaltsgeräte aufgehängt wurden.

Die oben erwähnten Holzständer tragen auch das Dach.

Das Dach ist als Kehlbalkendach mit Windverstrebung und angehängten Abseiten verbunden. Bemerkenswert ist die Unterstützung der Sparren über dem Kornboden. Hier sind die Deckenbalken in Höhe der Diele fortgelassen, da sie nur 1,50 m über dem Fußboden des Kornbodens gelegen und seine Benutzung sehr erschwert hätten. Die Sparren konnten daher nicht wie sonst üblich in die Köpfe der Deckenbalken eingezapft werden. Dafür sitzen lange kräftige, eichene Holznägel in den Sparren, die über das durchgehende Rähm der Dielenwand herübergreifen und die Sparren gegen Abrutschen sichern.

Emil Goehrtz

Goehrtz berichtet, dass das Bauholz für die Gebäude und auch die übrigen Baustoffe wie Rohr, Lehm, Kies und Feldsteine vor der Bauernbefreiung vom Grundherrn unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurden.

Wir können dem folgenden Protokoll entnehmen, dass erforderliche Baumaßnahmen durch die kostenfreie Lieferung des Holzes und finanziell durch Baufreiheitsgelder gefördert wurden.

…, daß er der Halbbauer Martin Kockenbecker sich allenfalls entschließen wollte […] sich gantz neu die nöthigen Zimmer zu den Halbbauer Hofe gegen die gewöhnliche Baufreiheits Gelder und dem freyen Bau-Holtze aufzubauen. Gelegenheit finde sich dazu im Dorfe, nehmlich die Lein Stelle bey der Schmiede, so bis hierher das Vorwerk Casimirshoff genutzet, …

Amtsgericht Bublitz I/74_1781+11+09

Das Bauernhaus wurde von dem Bauern und seinen Nachbarn in gemeinsamer Arbeit unter Leitung eines Zimmermanns treu nach den überlieferten Regeln errichtet. Dieser Zimmermann konnte auch ein fachkundiger Bauer sein, im Falle Bischofthums z.B. der Jacob Bint Kockenbecker.

Im nachstehenden Aufsatz wird die Nutzung des Hallenhauses beschrieben:

In der Mitte der Giebelseite befindet sich die Toreinfahrt für die Wagen, dahinter liegen seitlich die Pferdeställe. In den Abseiten (Zweiständerbau) oder den Seitenschiffen (Vierständerbau) ist das Vieh untergebracht. Die großräumige Diele bildet den Mittelpunkt des Gebäudes. Sie ist ein multifunktionaler Arbeits-, Lager- und Stallraum. Ursprünglich ging die Diele, ohne eine Trennwand, in das Flett (Wirtschafts- und Wohnzone des Herdraumes) über. Von dort konnte der gesamte Bereich vom Bauern oder der Bäuerin eingesehen und überwacht werden. Im 19. Jahrhundert separierte die Scherwand zwischen Diele und Flett die Tiere vom Wohnbereich. Eine Modernisierungsmaßnahme, die einen großen Einschnitt in die Funktion des Hauses bedeutete und zwei getrennte Sphären schuf.

An der Herdstelle im Flett stieg der Rauch im ganzen Haus auf und fand seinen Weg ins Freie durch eine Öffnung im Dach, das sogenannte Eulenloch. Die Feuerstelle wurde zum Heizen und Kochen genutzt. In der Regel bereitete die Bäuerin zwei Mahlzeiten am Tag zu, die sie morgens und nach getaner Arbeit am Abend auftischte.

Das Rauchhaus ermöglichte die Haltbarkeit der eingebrachten Ernte und der Vorräte über das Jahr hinweg. Neben dem Flett liegen die beiden Luchten, die Wohnnischen für den Esstisch des ganzen Hauses (d.h. die Bauernfamilie mit dem Gesinde) und den Waschplatz, oft mit einem seitlichen Ausgang in den Garten. Eine rohe Holzkiste diente als Truhe; um den Tisch herum waren mehrere Schemel gestellt. Hinter dem Flett begann das Kammerfach, der private Wohnbereich der bäuerlichen Kern-Familie – mit der Stube und weiteren Kammern. Diese beherbergen Alkoven (auch: Butzen genannt) als Schlafstätten, in denen sitzend mehrere Personen schliefen. Oder die Erwachsenen schliefen auf Pritschen aus Holzbrettern, auf die ein Strohsack gelegt wurde, als Decke wurde ein Schaffell benutzt. Die Kinder nächtigten auf dem Fußboden im aufgeschütteten Stroh. Seit dem 16./17. Jahrhundert setzte sich die Stube als einziger rauchfreier Raum im Gebäude durch, der von einem Ofen im Nebenraum (Hinterlader) beheizt wurde. Innovativ war die Erwärmung auf ca. 20 Grad Celsius im Winter. Die offene Feuerstelle in der Diele ermöglichte nur ein Überschlagen des Gebäudes, häufig nicht mal wenige Grad über Null.

Kulturportal Nordwest Das niederdeutsche Hallenhaus und das Gulfhaus

Ernhaus, Querhaus

Die wirtschaftlichen Bedingungen, die die Raumanordnung und die Raumgröße bestimmten, blieben jahrhundertelang nahezu die gleichen, weshalb die bewährte Bauform lange nicht verändert wurde. Dann, im Jahre 1752 erlaubte das Haushaltungs- und Wirtschaftsreglement nur noch das Querhaus, auch Ernhaus genannt, weshalb das Hallenhaus allmählich verdrängt wurde. Das Querhaus wurde in Fachwerkbauweise mit dem Eingang auf einer der Längsseiten errichtet und ist drei Zonen gegliedert: Wohnen (Stube), Flur (Ern mit Herd bzw. Küche) und Wirtschaftsbereich (Stall und Scheune). Diese Bauvorschrift hatte wirtschaftliche Gründe. Querhäuser seien mit weniger Holz zu erbauen, die Wirtschaft sei weit bequemer und kan, dem ohngeachtet, in einem dergleichen Queer-Hause, ein ziemlicher Raum zur Feuer-Stelle und dem Räuchern gemachet werden. Bei Neubauten wurden seit 1752 Schornsteine gefordert oder mindestens ein Schwibbogen von Mauersteinen und das Freihalten des Bodens von brennbaren Materialien um die Feuerstelle herum. Der Verstoß gegen die Auflagen wurde mit dem Verlust der Baufreiheitsgelder geahndet.

Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen für ein den Vorschriften entsprechendes Bauen war die Auflage, dass für Bauvorhaben in den Amtsdörfern nur Amtszimmermeister genommen werden durften, ausschlaggebend für das Verschwinden der Hallenhäuser.

In dem Haushaltungs- und Wirtschaftsreglement war der Gebrauch offenen Feuers streng reglementiert. Ställe und Scheunen oder sonst anders durften nur mit verschlossenen Laternen begangen werden. Tabakrauchen war auf der Straße, auf den Höfen, in den Ställen, beim Futter-Schneiden usw. nicht gestattet. Zuwiderhandlungen waren mit Strafe belegt und die Schulzen und Landreiter zur Aufsicht und Anzeige verpflichtet.

Nach den Erbverschreibungen stiegen die Ernteerträge und die Viehbestände vergrößerten sich, die aufkommenden Landmaschinen benötigten Stellfläche. Außerdem wurde für das Gesinde mehr Platz benötigt. Daraus entstand die Notwendigkeit, Wohnhaus Stall und Scheune als getrennte Gebäude zu errichten. Diesem Bedarf entsprechend fertigten preußische Beamte Musterzeichnungen an.

Musterzeichnungen
Quelle: Emil Goehrtz
Wohnhaus Giese
Quelle: Egon Giese

Die allgemein üblichen Grundrisse konnten nach der Größe der Wirtschaft leicht abgewandelt vorkommen, und danach, ob noch eine Wohnung für einen Altenteiler erforderlich war. Die Abweichungen bezogen sich auf die äußeren Längen- und Breitenmaße und auf die Größe der Nebenräume.

Die zu einem Bauernhof gehörenden Gebäude, Wohnhaus, Stall und Scheune, auch die Buden des Gesindes oder der Altenteiler wurden um eine Freifläche herum angeordnet. Diese Art eines Bauernhofes war auch in Bischofthum üblich und wird Vierseithof genannt, dessen Merkmale sind insbesondere:

 
Vierseithof

Die vier unterschiedlich genutzten Einzelgebäude, in der Regel also das Wohnhaus, die Scheune, der Getreidespeicher und der Stall sowie manchmal zusätzlich eine Kate oder Bude für das Gesinde oder die Altenteiler, gruppieren sich um einen windgeschützten Innenhof. Dieser Innenhof ist das funktionelle Zentrum des Betriebs. Der Misthaufen befand sich im Innenhof in unmittelbarer Nähe des Stalles. Zufahrt besteht über die offenen Außenecken mit Toranlagen, bzw. über ein Torhaus. Das Wohnhaus oder ein Torhaus begrenzt den Innenhof zur Straße hin. Die Gebäude sind aus Fachwerk (manchmal nur das Obergeschoss), oder Ziegeln gebaut, der Sockel auch aus Feldsteinen. Der Brunnen ist in der Nähe der Küche angeordnet. Der nahe beim Wohnhaus angelegte Garten dient dem Obst- und Gemüseanbau, außerdem befinden sich dort die Bienenstöcke und ein frei stehender Backofen.

Wikipedia Vierseithof

In Bischofthum kamen Varianten des vorbeschriebenen Vierseithofes vor. Aus einigen Aufzeichnungen kann man entnehmen, dass eine, den Innenhof teilende Scheune von zwei Bauern gemeinsam genutzt wurde, wahrscheinlich von dem ursprünglichen Bauernhof und der davon abgeteilten Büdnerei, die auf dem im Familienbesitz befindlichen Grundstück errichtet wurde. Möglich war diese Verdichtung der Bebauung, weil die alten Höfe aus Gründen des Brandschutzes mit relativ großen Abständen errichtet waren.

In seinem Aufsatz Volkskunde beschreibt Klaus-Dieter Kreplin aus Herdecke die Bauart der Vierseithöfe in Hinterpommern:

Die Bauart ist nach der Landwirtschaft bequem eingerichtet. Der Hof ist von den Wirtschaftsgebäuden ganz eingeschlossen, und man fährt durch das Thorzimmer auf denselben, wo auf der einen Seite die Scheunen, auf der anderen die Stallungen sind, über deren einem oder etlichen der Kornboden sich befindet, und aus diesen kann man unter einem hervorragenden Dache auf einem Pflaster nach dem Hause zugehen.

Klaus-Dieter Kreplin Volkskunde

Die Wohnhäuser in Bischofthum waren fast immer eingeschossig. Das Dachgeschoss konnte mit einem Drempel ausgeführt und für Wohnzwecke vorgerichtet sein. In diesem Fall spricht man von einem Kniestockhaus. Die Nebengebäude bestanden zumeist aus unverputztem Ziegelmauerwerk, aus Fachwerk oder waren als Ständerwerk mit Verschalung aus Holz hergestellt.

Das rechteckige Wohnhaus ist von der Längsseite zugänglich. Gegenüber der Eingangstüre befindet sich der große gemauerte Rauchfang von etwa 5 qm Grundfläche, der nach oben sich verengernd trotz seiner Größe lediglich dazu dient, die Rauchgase der Feuerstätten über Dach zu führen. Auf der einen Seite dieses Rauchfanges liegt die aus zwei Stuben bestehende Wohnung des Hofbesitzers, auf der anderen eine kleine Kammer oder die Wohnung des Altsitzers. In den Stuben ist für jede Familie eine Kochnische mit dem Kochherd in den großen Rauchfang hineingebaut, die häufig durch eine Klappe oder durch Holzläden verschließbar eingerichtet ist. Daneben steht der beide Stuben beheizende Ofen; eine besondere Küche gibt es nicht.

Emil Goehrtz

Um die Grundstücke sollten gemäß der von Friedrich dem Großen 1751 erlassenen Preußischen Dorf-Ordnung Weiden oder allerhand andere wilde Bäume zum Schutz gegen Sturm- und Windschäden gepflanzt werden und es der Dorfschaft niemals an nöthigen Zaunstrauch fehle.

Mit der Bauernbefreiung hörten die grundherrlichen Leistungen für die Untertanen auf und damit die Beeinflussung der Bauernhausgestaltung durch den Grundherrn. Die allgemeine Baufreiheit wurde nun durch Feuer- und Baupolizeiverordnungen eingeschränkt. Im Übrigen stand es jedem Besitzer eines Grundstücks frei, auf seine Kosten nach Belieben Gebäude zu errichten. Da die Bauern das Material nun selbst bezahlen mussten und Bauholz knapp und damit teuer geworden war, ging man allmählich über zu Mauerwerksbauten aus Ziegelsteinen. Dabei verwirklichte man zunächst noch die bewährten Standardentwürfe der preußischen Beamten, denn deren Konstruktionsart und der Materialbedarf waren bekannt.

Es gibt aufgrund der Kriegseinflüsse in Bischofthum keinen vollständig erhaltenen Bauernhof mehr. Am besten kann man am Hof Lünser das ursprünglich vorhandene Ensemble nachvollziehen. Allerdings fehlt auch hier ein Gebäude: das den Hof abschließende, zu den Äckern ausgerichtete Gebäude.

Satellitenbild vom Grundstück Lünser
Quelle: Geoportal Polen

Das Satellitenbild des Grundstücks Lünser zeigt heute einen von drei Seiten umschlossenen Hof, rechts den Stall, links die Scheune, unten zur Straße ausgerichtet das Wohnhaus, an der offenen Seite oben stand früher ein weiteres Gebäude. Aus alten Dokumenten geht hervor, dass den Abschluss zur Straße ursprünglich ein bewohntes Torhaus bildete.

Die Bischofthumer Höfe liegen überwiegend in der Nähe von natürlichen Gewässern, also nahe bei einer Viehtränke und einem Löschwasserreservoir.

Hofwehr

Bis zur Bauernbefreiung gehörte zu jedem Hof die vom Grundherrn zur Verfügung gestellte Hofwehr, d.h., das lebende und tote Inventar, das zur Bewirtschaftung des Hofes notwendig war.

In den Amtsdörfern – wie am Beispiel Bütow ersichtlich – war es im Jahre 1662 gebräuchlich, einem Bauern folgende Hofwehr zu geben: 2 Ochsen, 1 Kuh, 4 Schweine, 12 Scheffel Roggen, 4 Scheffel Gerste, 8 Scheffel Hafer, 2 Scheffel Buchweizen, ½ Scheffel Erbsen, 1 Wagen, 1 Pflug, 1 Schneide, 1 Mehe, 1 Sense, 1 Mistforke, 1 Hacke, 1 Egge, 1 Beil, 1 Kessel und 1 Kesselhaken.

Emil Goehrtz