Dokumentierte Büdner

Wann die ersten Büdner in Bischofthum siedelten, ist nicht mehr festzustellen. Der erste namentlich nachgewiesene Büdner war Martin Kockenbecker, der 1781 die Bude des David Kuchenbecker widerrechtlich bewohnte.

Vermutlich fielen im Dreißigjährigen Krieg einige Höfe und Katen wüst, denn im Protokoll der Hufenklassifikation wurden 1719 zwei wüste Stellen und zwei freie Katen ohne Land erwähnt.

1784 wurden 3 Büdner gezählt. Bis auf die Lage der Bude Nr. 1 am nördlichen Ufer des Dorfsees (im Dorfplan ist es das Grundstück von Hugo Gollnick), sind die Standorte der Büdnereien überwiegend nicht bekannt.

Zwei Buden wurden 1794 auf ihre Besitzer, Johann Kuchenbecker und den Mousquetier David Kuchenbecker übertragen. Ein Ablösebetrag wurde nicht erhoben. Von der Bude des Johann Kuchenbecker wird angenommen, dass sie 1784 im Rahmen der Verhandlungen zur Erbverschreibung des Schulzenhofes aus dem Besitz des Freischulzen Michael Erdmann Kuchenbecker herausgelöst und auf ihren Bewohner übertragen wurde. Mit demselben Datum vom 28.11.1794 erhielt der Mousquetier David Kockenbecker einen Recognitions Schein über den berichtigten Titulum possessionis der Bude Nr. 1 zu Bischofthum.

Ein David Kuchenbecker wurde bei der Belehnung des Michael Erdmann Kuchenbecker auch als Kasüsch bezeichnet. Das ist evtl. ein Standes- oder Berufsname zu nsorb. kósac Kossät, Inhaber eines kleinen Gehöfts, Kleinbauer, Gärtner, d.h., dieser David Kockenbecker war vermutlich Kossät oder Büdner.

Eine dritte Bude, die des Heinrich Scheunemann, wurde 1812 in das Grundbuch eingetragen. Der erbrechtliche Pachtvertrag liegt nicht vor.

In Protokollen aus den Jahren 1824 bis 1827 wurde der Bischofthumer Büdner Johann Friedrich Kuchenbecker erwähnt, der mit dem Halbbauern Martin Kuchenbecker zu Linow wegen einer Baustelle verhandelte, archiviert im Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/141/0/-/506. Johann Friedrich Kuchenbecker war der Sohn des Mousquetiers David Kuchenbecker (Kockenbecker).

1826, als die Verhandlungen zu den Erbverschreibungen der übrigen Bauernhöfe begannen, wurden offensichtlich die bis dahin noch nicht selbständigen Buden von den Höfen abgetrennt und ihren Besitzern erbpachtlich übertragen. Differenzen zum Vertragsinhalt scheint es nicht gegeben zu haben, denn 1827 wurden die Büdner zur Beantragung der Besitztitel-Berichtigung aufgefordert.

Im Zusammenhang mit der Gemeinheitstheilungs Angelegenheit von Bischoffthum bemängelte der Oeconomie Commissarius von Eichmann am 15.11.1827 beim Königl. Hochlöbl. Justizamt zu Bublitz u.a., dass von den kleinen Buden die Legitimation fehle und ersuchte um die Veranlassung der Besitztitel-Berichtigung, um die rechtlichen Weideansprüche an der allgemeinen Dorfsweide zu erfassen. Das Schreiben des Eichmann lautete auszugsweise:

Von den kleinen Buden haben sich nur der Büdner Heinrich Scheunemann durch den Hypothekenschein vom 15. Febr. 1812 ausgewiesen, dagegen fehle die Legitimation durchweg bei
dem Büdner Johann Kuchenbecker
 "  "   Johann Blank
 "  "   Christian Glashagen
 "  "   Carl Bansemer
 "  "   David Kuchenbecker
 "  "   Gottlieb Kuchenbecker
Theilweise bei
dem Büdner Georg Reske als dessen Bude No. 3 noch auf den Namen des Bauern Christian Friedrich Kuchenbecker eingetragen stehe.
Bei dem W. Kuchenbecker, […] dessen Erbverschreibung, die ich mir auf einige Tage zur Einsicht erbitte, Einem Königl. Wohllöbl. Justiz Amt zur Berichtigung des Besitztitels vorliegen soll.

Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+15

Aufgrund des o.a. Schreibens des Oeconomie Commissarius von Eichmann setzte das KP J Amt in einer Currende einen Termin zur Aufnahme der Anträge behufs Berichtigung der Besitzrechte für die unten genannten Büdner an. Die Einladung – ohne Termin-Nennung – hatte folgenden Inhalt:

Currende
An
den Büdner Johann Kuchenbecker
 "  "   Johann Blanck
 "  "   Christian Glashagen
 "  "   Carl Bansemer
 "  "   David Kuchenbecker
 "  "   Gottlieb Kuchenbecker
 "  "   George Roeske
 "  "   Wilhelm Kuchenbecker
zu Bischofthum
Zur Aufnahme der Anträge behufs Berichtigung der Besitzrechte für die unten genannten Büdner haben wir einen Termin auf den … im hiesigen Geschäftszimmer angesetzt, und laden dieselben mit der Aufgabe vor, in dem anstehenden Termin ihre sämtlichen Erwerbungsdocumente vorzulegen.
Der Außenbleibende hat zu gewärtigen, daß auf deßen Kosten ein neuer Termin angesezt wird.

Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+23

1827 gab es also zusätzlich zu den 17 Höfen 8 Buden. Neben den bereits 1784 erwähnten drei selbständigen Buden waren die übrigen fünf ursprünglich Bestandteile von Bauernhöfen und ohne eigenen Anspruch auf Weiderechte und allgemeine Hutung.

Noch 1828 waren dem Oeconomie Commissarius von Eichmann die Eigentumsverhältnisse nicht klar, denn er schrieb am 17.01.1828 an Ein Königl. Hochlöbl. Justiz Amt zu Bublitz:

Mit dem gefälligen Schreiben vom 6ten Januar, die Gemeinheitstheilungs Angelegenheit von Bischoffthum betreffend, habe ich redimirte Abschrift eines Erbvergleichs erhalten, nachdem ein Büdner Johann Friedrich (Nr. 1b) und ein Büdner David Kuchenbecker (Nr. 1a), Besitzer einer Bude in Bischoffthum geworden sind. Es scheint hier aber eine Namens Verwechselung vorgefallen zu sein. Es existiren nach der von mir aufgenommenen Informations Verhandlung vier Büdner namens Kuchenbecker: der David und Gottlieb Kuchenbecker sind von Bauerhöfen abgezweigt und haben sich der Weideansprüche von der allgemeinen Hutung entsagt. Der Johann Kuchenbecker hat sich durch die Erbverschreibung vom 29ten Novbr. 1794 ausgewiesen, und der Wilhelm Kuchenbecker aufgeführt, daß dessen Erbverschreibung bei Einem Königl. Wohllöbl. Justiz Amte zur Berichtigung des Besitztitels vorliege. Diese Erbverschreibung aus der hervorgehe ob der W. Kuchenbecker rechtliche Weideansprüche an die allgemeine Dorfsweide zu machen habe erbitte ich mir, gütigst, sobald als möglich, zu übersenden, oder zu benachrichtigen, daß sich diese dort nicht befinde.

Amtsgericht Bublitz I/74_1828+01+17

Der Oeconomie Commissarius von Eichmann war Opfer der Namenswiederholungen und der nachlässigen Dokumentation des Amtes Bublitz, denn David Kockenbecker war bis 1817 Besitzer der Bude-Nr. 1, danach teilten sich seine Söhne die Bude, David Wilhelm Kuchenbecker übernahm die Bude Nr. 1a, Johann Friedrich Kuchenbecker die Bude Nr. 1b.

Die Frage der Nutzungsrechte an der Allmende war schließlich geklärt, denn in einem Schreiben vom 17.05.1836 wurden die Kosten der Gemeinheitsteilung berechnet und den Grundstücksbesitzern zugeteilt:

Von den Kosten des Königlichen Oberlandesgerichts in Coeslin ad 15 rt 16 gr 2 pf haben in Folge der Bestimmung aus § 22. des Gemeinheitstheilungsrezesses von Bischofthum nach Verhältniß des Besitzstandes zu tragen und zwar: …

… 3 Budenbesitzer a) Heinrich Scheunemann, b) George Roeske, c) Bude 1: David Wilhelm Kuchenbecker und Christian Glashagen

Amtsgericht Bublitz I/72_1836+05+17

Also waren die Buden Nr. 1 bis 3 die bereits 1784 erwähnten selbständigen Einheiten, die von der Gemeinheitsteilung profitierten und an deren Kosten beteiligt waren, während die übrigen Buden oder Katen noch zu anderen Grundstücken oder Bauernhöfen gehörten und erst um 1827 von den Höfen getrennt und abgeschrieben wurden.

Ab etwa 1820 verbessert sich die wirtschaftliche Lage der Büdner. […] Nach und nach können Büdner die Betriebsfläche ihrer Wirtschaft durch Zukauf und Zupachtung auf 5 bis 10 ha Ackerland vergrößern. Ab 1825 wird den Büdnern die Haltung von Pferden erlaubt, ab 1867 können sie ihre Pachtstelle für eine Ablösesumme als Besitz übernehmen. So wird die Büdnerei allmählich selbständiger Landwirtschaftsbetrieb. An ihre ursprüngliche Stelle rückt der Häusler.

Familie Milhahn Büdner

Diese Beschreibung der Verhältnisse in Groß Wokern, Mecklenburg, trifft im Prinzip auch auf Bischofthum zu. Nur dass in Bischofthum der Verselbständigung der Büdnereien im Rahmen der Regulierung er-folgte. Zunächst wurde die Landwirtschaft von den Büdnern nur nebenberuflich betrieben. Aber allmählich wurden aus den Büdnereien vollerwerbliche Landwirtschaftsbetriebe, wie z.B. im Falle des Gehöftes Wurch. Hier erwarb ein Schneidermeister um 1885 das ehemalige Schulgebäude für seine Wohnung und Werkstatt und erweiterte seine Verdienstmöglichkeiten durch Aufbau eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Die folgenden Aufstellungen zeigen die derzeit (2015) bekannten Büdner mit den Nummern ihres Besitzes.

1827

am 23. November 1827
David Wilhelm Kuchenbecker
#1a
(1817)
Johann Friedrich Kuchenbecker
#1b
(1817)
#2
Georg Roeske (Reske)
#3
#4
Johann Gottlieb Kuchenbecker
#5
(1833)
 
 
Johann Blank
Christian Glashagen
#1b
Carl Bansemer (Nr. 5)
(nicht vom Hof abgeteilt)
Gottlieb Kuchenbecker
Carl Gottlieb Kuchenbecker
(1819)
Friedrich Wilhelm Schlichting
(1838)
David Kuchenbecker
(1838)

1852

am 22. September 1852Nr
Wilhelm Kuchenbecker († 1847)
⚭ Maria Henriette geb. Dally († 1850)
31
Wilhelm Glashagen
 
25
Wilhelm Scheunemann21
Johann Reinke
 
22
Carl August Giese18
Ludwig Kuchenbecker
#5
 
Michael Ludwig Kuchenbecker
(1848)
 
#: Nummer der Bude

In verschiedenen Aktenstücke sind weitere Büdner genannt:

Der Büdner Johan Dalke verkaufte an die Witwe von Chr. Glashagen mit Vertrag vom 7. März 1849 einen Ackerplan auf der Baldenburger Feldmark.

Amtsgericht Bublitz I/81_1853+04+18

Tagelöhner August Dahlke (Dalke) erwarb am 13.04.1865 von den Carl Wilhelm Dahlkeschen Eheleute die bisherige auf der Hoflage Nr. 2 belegene Altenteilswohnung mit einem Hofraum von 30 Fuß Breite vome aus 12 Fuß Breite an der Dorfstraße, sowie den auf der Dorfstraße belegenen Garten von etwa 30 Quadrat-Ruthen Fläche ohne Gewährsleistung für die Größe …

Amtsgericht Bublitz I/73_1865+04+13

Büdner und Tagelöhner August Dahlke heiratete Friederike Rahnenführer, die nach seinem Tode Carl Henning ehelichte.

Regierung Köslin/5496_1875+01+06

Carl August Kuchenbecker, Büdner und Schmiedemeister in Bischofthum, 1837 geboren, war verheiratet mit Mathilde Wilhelmine Laurette Gehrke, geboren am 30.12.1838 in Bischofthum. Carl August Kuchenbecker lebte seit 1866 in Bischofthum.

Regierung Köslin/5496_1874+09+23

Büdner Carl Henning geb. um 1846, wohnte seit 1871 neben Lehrer Hoffmann.

Regierung Köslin/5496_1874+09+23

Carl Henning wurde am 06. Januar 1875 in einem Vernehmungsprotokoll als Büdner in Bischofthum genannt. Er gab an, 29 Jahre alt zu sein. Seine Ehefrau war die verwitwete Friederike Dahlke geb. Rahnenführer.

Regierung Köslin/5496_1875+01+06

Die Eltern von Ludwig Kuchenbecker waren der Halbbauer Johann Martin Kuchenbecker und dessen Ehefrau Dorothea Maria Kuchenbecker, Hof Nr. 15 in Abbau Bischofthum. Deren jüngster Sohn, Julius Hermann Erdmann Kuchenbecker, übernahm den elterlichen Hof Nr. 15 in Abbau Bischofthum. Die beiden hatten einen weiteren Sohn, Christlieb Kuchenbecker.

Dieser Christlieb Kuchenbecker (08.12.1846–18.08.1908) war Fischhändler und ebenfalls Büdner sowie verheiratet mit Wilhelmine Gohr (18.11.1848-08.04.1920). 10 Kinder sind bekannt.

Ahnenforschung Giese
Ahnenforschung Gollnick

Ludwig Kuchenbecker (20.02.1842-11.12.1900), zunächst Büdner in Bischofthum, verheiratet mit Auguste Melchert (21.05.1856-02.08.1921), erwarb am 01.07.1886 Parzellen des Freischulzenhofes von 17,76.09 ha Größe, in das Grundbuch eingetragen unter Nr. 40. Ludwig Kuchenbecker galt danach als Halbbauer.

Amtsgericht Bublitz I/75_1888+07+01

Büdner, Schul- und Kirchenvorsteher Wilhelm Roeske, der Bruder von Friedrich Roeske, beklagte sich am 10. Juli 1874 über den Lehrer Hoffmann.

Regierung Köslin/5496_1874+11+25

Der Büdner August Karl Hermann Glashagen und seine Ehefrau Bertha Raddatz übertrugen am 29.04.1904 ihren Hof auf ihren Sohn, den Landwirt Bernhard Glashagen.

Amtsgericht Bublitz I/81_1904+04+29